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Der Bericht zu den Grundrechten von Migranten in der Europäischen Union in einer irregulären Situation (Fundamental rights of migrants in an irregular situation in the European Union, in Englisch verfügbar) wird heute auf der Konferenz über Grundrechte 2011 (Fundamental Rights Conference 2011) vorgestellt. Die Konferenz beschäftigt sich mit der Würde und den Rechten irregulärer Migranten („Dignity and rights of irregular migrants").
Die Konferenz über Grundrechte 2011 richtet die FRA mit Unterstützung der polnischen EU-Ratspräsidentschaft am 21./22. November in Warschau aus. Dort werden etwa 300 politische Entscheidungsträger, Praxisvertreter und Sachverständige aus der ganzen EU zusammentreffen. Die Konferenz bietet ein Forum zur Entwicklung von politischen Maßnahmen, durch die die Grundrechtssituation verbessert werden soll.
Morten Kjaerum, der Direktor der FRA, erklärt: „Wir beschäftigen irreguläre Migranten als billige Hausangestellte, die unsere Wohnungen putzen. Wir essen Obst und Gemüse, das irreguläre Migranten geerntet haben. Trotz des Beitrags, den sie für unsere Gesellschaft leisten, stoßen irreguläre Migranten häufig auf verschlossene Türen oder werden sogar abgeschoben, wenn sie versuchen, Zugang zu Gesundheits- und Bildungsleistungen oder - in Missbrauchsfällen - Zugang zur Justiz zu erhalten. Menschenrechte stehen allen Menschen zu. Auch wer keinen Pass, kein Visum oder keine Aufenthaltsgenehmigung hat, bleibt ein Mensch."
In den wichtigsten Ergebnissen des FRA-Berichts treten besonders die folgenden Schwierigkeiten hervor:
- Irreguläre Migranten erhalten aus verschiedenen Gründen oft keinen Zugang zum Bildungs- und Gesundheitswesen: (1) Irreguläre Migranten erhalten notwendige medizinische Versorgung für Kinder und Schwangere sowie medizinische Notversorgung häufig nicht auf derselben kostenfreien Basis wie einheimische Staatsangehörige. (2) Die Bedingung, offizielle Dokumente wie Aufenthaltsgenehmigungen oder ärztliche Bescheinigungen vorzulegen, hindert häufig Kinder von irregulären Migranten daran öffentliche Schulen besuchen zu können. (3) Aufspürmaßnahmen und die Meldung an Einwanderungsbehörden: hierzu zählen Festnahmen in der Nähe von Schulen oder Krankenhäusern sowie die Pflicht oder Gewohnheit von Gerichten, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen die Einwanderungsbehörden zu informieren, wenn irreguläre Migranten ihre Dienste in Anspruch nehmen.
- Irreguläre Migranten, die von Ausbeutung am Arbeitsplatz bedroht sind, haben oft keinen Zugang zur Justiz, da sie sich womöglich nicht rechtmäßig im Land aufhalten und somit keine rechtlichen Maßnahmen ergreifen können.
- Einige irreguläre Migranten befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, in der die Behörden aufgrund rechtlicher oder praktischer Hindernisse die beschlossene Rückführung nicht vollstrecken können. Irreguläre Migranten in einer solchen Situation erhalten oft keinen offiziellen Status und daher keinen Zugang zu Grundrechten.
Der Bericht der FRA schlägt einige Maßnahmen vor, die zur Verbesserung der Situation beitragen könnten:
- Irregulären Migranten sollte auf derselben Basis wie Staatsangehörigen Zugang zu den notwendigen medizinischen Leistungen gewährt werden. Es sollten für sie dieselben Regeln für die Zahlung von Gebühren und Gebührenbefreiung gelten. Schwangere und junge Mütter in einer irregulären Situation sollten vor, bei und nach der Geburt kostenlos medizinisch betreut werden. Kinder sollten ebenfalls Zugang zu derselben medizinischen Versorgung erhalten wie Kinder einheimischer Staatsangehörige.
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Kinder irregulärer Migranten sollten Anspruch auf kostenlose Pflichtschulbildung haben.
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Gerichte, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen sollten nicht verpflichtet sein, den Einwanderungsbehörden irreguläre Migranten zu melden. Bestehende derartige Praktiken sollten nicht fortgeführt werden.
- Strafverfolgungsbehörden sollten keine Maßnahmen durchführen, die den Zugang von Migranten zu Grundrechten direkt erschweren, z. B. Kontrollgänge vor oder in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.
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NGOs und Gewerkschaften, die irregulären Migranten helfen, praktische Hindernisse beim Zugang zu Justiz, Gesundheits- und Bildungswesen zu überwinden, sollten von den nationalen Behörden anerkannt und gefördert werden.
Veröffentlichung der Agentur für Grundrechte: 'Fundamental rights of migrants in an irregular situation in the European Union' (Grundrechte von Migranten in der Europäischen Union in einer irregulären Situation) (November 2011)
Weitere Veröffentlichungen zu irregulären Migranten:
- Migrants in an irregular situation employed in domestic work: Fundamental rights challenges for the European Union and its Member States (Als Hausangestellte beschäftigte irreguläre Migranten: Herausforderungen auf dem Gebiet der Grundrechte für die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten) (Juli 2011)
- Migrants in an irregular situation: access to healthcare in 10 European Union Member States (Migranten in einer irregulären Situation: Zugang zu medizinischer Versorgung in zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union) (Oktober 2011)
Anmerkungen für die Redaktion:
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Der Bericht bezieht sich spezifisch auf irreguläre Migranten. Damit sind Personen gemeint, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind und sich ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten.
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Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) berät die Entscheidungsträger in der EU und den Mitgliedstaaten auf der Grundlage faktischer Erkenntnisse und leistet damit einen Beitrag zu fundierteren, durchgängigen und stärker kontextbezogenen Debatten und Strategien auf dem Gebiet der Grundrechte.
Weitere Informationen erhalten Sie beim FRA-Medienteam:
E-mail: media@fra.europa.eu
Tel.: +43 1 580 30 642


