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Auf ein Ersuchen des Europäischen Parlaments um eine Analyse der Grundrechtsfragen im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Reformpaket für den EU-Datenschutz wird die FRA ihr Gutachten zu dem Gesetzesentwurf auf einer interparlamentarischen Konferenz vorstellen. Sie stützt sich dabei auf die bereits vorliegenden Stellungnahmen des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDBS), der Artikel-29-Datenschutzgruppe, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) und des Ausschusses der Regionen (AdR) und ergänzt sie durch eine umfassendere Untersuchung unter dem Gesichtspunkt der Grundrechte. Die zweitägige Konferenz mit dem Titel „Reform des EU-Datenschutzrahmens – Vertrauen schaffen in einer digitalen und globalen Welt“ (The reform of the EU data protection framework – Building trust in a digital and global world) wurde vom Europäischen Parlament organisiert.

