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Der besonderen Notlage von Menschen, die Opfer von Menschenhandel werden und deren Arbeitskraft ausgebeutet wird, wird in der gesamten EU nicht mit der gebührenden Aufmerksamkeit begegnet. Wir müssen dafür sorgen, dass jenen Menschen, die Zwangsarbeit unterworfen sind, in angemessener Weise als Opfer begegnet wird, das bedeutet als Menschen, die einen Anspruch auf die Achtung ihrer Rechte haben.“
Bisherige Untersuchungen der FRA unter Nicht-EU-BürgerInnen haben gezeigt, dass aufgrund eines allgemeinen Klimas der Angst vor Verhaftung sowie aufgrund des Risikos, ausgewiesen zu werden, Opfer häufig nicht bereit sind, Rechtsverletzungen anzuzeigen.
Die FRA unterstützt die EU in ihren Bemühungen, Menschenhandel zu bekämpfen. Zu diesem Zweck leistet sie Beratung für politische EntscheidungsträgerInnen, die sich auf die Arbeit der Agentur zur Situation von irregulären MigrantInnen stützt. Derzeit bereitet die FRA den Start eines neuen Projekts vor, in dessen Rahmen schwere Formen der Ausbeutung von Arbeitskraft aus der Menschenrechtsperspektive untersucht werden.
Hintergrund:
Die FRA bietet den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unabhängige faktengestützte Grundrechtsberatung, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Grundrechte in allen 27 Mitgliedstaaten geachtet werden. Sie entwickelt ferner Indikatoren, die dazu beitragen sollen, den Fortschritt bei der Umsetzung von grundrechtsbezogenen Rechtsvorschriften in einer Reihe von Bereichen zu überwachen.
Berichte der FRA zu verwandten Themen finden Sie hier:
MigrantInnen in einer irregulären Situation, die als Hausangestellte arbeiten



