Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass alle Mitgliedstaaten nun:
- über einen Rechtsrahmen verfügen, der eine Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft verbietet;
- über eine oder mehrere Gleichbehandlungsstellen verfügen, die für die Förderung der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Herkunft verantwortlich sind.
Vor der Verabschiedung der Richtlinie besaßen viele Mitgliedstaaten keinen ausgeformten rechtlichen oder institutionellen Rahmen zu Fragen der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft.
Seit der Annahme der Richtlinie wurden Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz von Arbeitgebern und durch Vereinbarungen mit Gewerkschaften eingeführt.
Seit der Annahme der Richtlinie wurden Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz von Arbeitgebern und durch Vereinbarungen mit Gewerkschaften eingeführt.
Videointerview mit dem abgeordneten nationalen Sachverständigen der FRA, Israel Butler: