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Außerdem waren Regierungsbeamte und VertreterInnen von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen anwesend. Die TeilnehmerInnen verwiesen insbesondere auf das in internationalen Rechtsvorschriften festgehaltene Recht auf Gesundheit. Angehörige der Gesundheitsberufe sprachen sich dafür aus, irregulären MigrantInnen Zugang zu medizinischer Versorgung auf derselben Basis wie Staatsangehörigen des jeweiligen Landes zu gewähren, da dies dem berufsethischen Kodex von MedizinerInnen entspreche. Darüber hinaus forderten sie mehr Informationen über die gesellschaftlichen Kosten, die dadurch entstehen, dass MigrantInnen eine medizinische Versorgung solange vorenthalten wird, bis dies zu einer ernsthaften Gefährdung ihrer Gesundheit führt.
Sie befürworteten eine staatlich finanzierte medizinische Versorgung für MigrantInnen, mit klaren Regelungen für die Erstattung der Kosten an die Gesundheitsdienstleister. Überdies schlugen sie vor, die Anspruchsvoraussetzungen für medizinische Versorgung auf das Notwendige, wie z. B. einen Identitätsnachweis, zu beschränken, um eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten.
Gefordert wurde zudem eine klare Trennung zwischen den Einwanderungsbehörden und dem Gesundheitssektor. Angehörige eines Gesundheitsberufs und sonstige MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen sollten daher auf jeglichen Datenaustausch mit VertreterInnen von Einwanderungsbehörden verzichten.
Weitere Informationen finden Sie im FRA-Report Fundamental rights of migrants in an irregular situation in the European Union (Migranten in einer irregulären Situation: Zugang zu medizinischer Versorgung in zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union) (Oktober 2011).


