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Dabei ging es darum, einen tieferen Einblick in das Übereinkommen zu vermitteln und zu beleuchten, welche Auswirkungen seine Anwendung auf EU-Ebene hat. Gleichzeitig bot sich für in diesem Bereich tätige Akteure die Gelegenheit, Meinungen auszutauschen und über die Stellungnahme des EWSA zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Übereinkommens in der EU zu sprechen. In der Stellungnahme wird auch untersucht, wie der EWSA seiner Rolle als Vertreter der Zivilgesellschaft gerecht werden und den Prozess der Anhörung der Zivilgesellschaft und von Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, koordinieren kann. Des Weiteren beschäftigt man sich mit der Frage, wie geprüft werden soll, auf welche Art und Weise das Übereinkommen in die Arbeit des EWSA eingebunden werden kann. Die FRA erläuterte die Ergebnisse ihrer Arbeit zu Behindertenrechten und in welchem Zusammenhang diese Belege mit der Anwendung der Konvention durch EU-Institutionen stehen.


