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Im Mittelpunkt dieser Sitzung standen die Rolle von Gerichten und des Justizwesens sowie die Beweisbewertung. Sie befasste sich mit der justiziellen Anwendung von Artikel 3 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes in der europäischen und der nationalen Rechtsprechung im Hinblick auf Altersbestimmung, Rolle des gesetzlichen Vormunds sowie Rechte und Möglichkeiten der Einlegung von Rechtsbehelfen. Auf die Expertensitzung folgte ein Tag mit Workshops zu den Auswirkungen von Altersbestimmungs- und Asylverfahren und deren Zusammenhang. Die FRA gehörte zu den Mitveranstaltern von drei Workshops zu den Themen: Behandlung von Fällen, die eine Anfechtungen des Alters zum Gegenstand haben; Kinder, die behaupten, volljährig zu sein; und Übergang in das Erwachsenenalter. VertreterInnen von EU-Mitgliedstaaten und Norwegens sowie des UN-Flüchtlingskommissariats und von Save the Children nahmen an der Sitzung teil.


