Press Release

Notlage von Einwanderern vor Malta macht Notwendigkeit klarerer Ausschiffungsregelungen deutlich, erklärt die Agentur für Grundrechte

Am 4. August wurden 102 Menschen, unter ihnen vier Schwangere und eine verletzte Frau sowie ein fünf Monate altes Kleinkind, von einem Tankschiff, der M/V SALAMIS, in der libyschen Such- und Rettungszone gerettet.

Das Schiff, das seine Fahrt Richtung Malta fortsetzte, erhielt keine Genehmigung zur Einfahrt in maltesische Gewässer, um die Einwanderer auszuschiffen. Die Geretteten waren drei Tage lang an Bord. Die Agentur für Grundrechte (FRA) begrüßt die rasche Einigung zwischen Malta und Italien, bei der die Rechte dieser Einwanderer gewahrt bleiben.

„Einwanderer, die bereits die traumatische Erfahrung einer Rettung auf See durchlebt haben, sollten nicht zusätzlich der unwürdigen Situation ausgesetzt sein, in Rechtsstreitigkeiten wie Schachfiguren behandelt zu werden“, erklärt FRA-Direktor Morten Kjaerum. „Dies geschieht immer wieder. Internationale Menschenrechtsverpflichtungen sollten gewährleisten, dass die Rechte geretteter Einwanderer geachtet werden und diese Menschen die erforderliche Hilfe und Unterstützung erhalten. Die FRA nimmt erfreut zur Kenntnis, dass Malta und Italien rasch reagieren und es den Betroffenen ermöglichen, das Schiff zu verlassen.“

Zuvor hatte Cecilia Malmström als das für Inneres zuständige Mitglied der Europäischen Kommission bei der maltesischen Regierung darauf gedrungen, rasch zu handeln und den Einwanderern die Ausschiffung auf ihr Hoheitsgebiet zu erlauben.

In ihrem Bericht über Grundrechte an den südlichen Seegrenzen der EU (Fundamental rights at Europe’s southern sea borders) aus dem Jahr 2013 hebt die FRA die unakzeptablen Folgen hervor, die Verzögerungen bei Ausschiffungen aufgrund unklarer völkerrechtlicher Bestimmungen für gerettete Einwanderer bringen. In einem Beispiel aus dem Bericht wird der Fall von über 100 Einwanderern geschildert, die im Juli 2011 mehrere Tage auf einem unter dem Kommando der NATO stehenden Schiff ausharren mussten, weil sich Malta, Spanien (unter dessen Flagge das Schiff fuhr) und Italien nicht über die Aufnahme der Menschen einigen konnten. Schließlich wurden sie in ein Flüchtlingslager in Tunesien gebracht. Die FRA kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass alle beteiligten Parteien in solchen Fällen praktische Regelungen treffen sollten, die eine rasche Lösung etwaiger Meinungsverschiedenheiten unter voller Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung ermöglichen, wonach die Rücksendung von Menschen an einen Ort untersagt ist, an dem ihr Leben und ihre Sicherheit bedroht sein können.

Die maltesischen Behörden hatten erklärt, dass die Einwanderer nach Libyen gebracht werden sollten, weil der Kapitän zur Rückkehr nach Libyen verpflichtet sei. Als Grund führten sie an, dass die Leitstelle zur Koordinierung der Seenotrettung in Rom das unter liberianischer Flagge fahrende Tankschiff M/V SALAMIS angewiesen hatte, die Einwanderer nach Libyen zurückzubringen, als es sich in der Nähe der libyschen Küste befand. Die FRA kommt in ihrem Bericht aber auch zu dem Schluss, dass keines der benachbarten nordafrikanischen Küstenländer Asylbewerbern wirksamen Schutz bietet. Sie stellte fest, dass die nationalen Behörden dieser Länder immer noch nicht über die Fähigkeit bzw. Bereitschaft verfügten, über Asylanträge nach internationalen Standards gerichtlich zu entscheiden. Am 7. August teilte die maltesische Regierung mit, Italien habe sich zur Aufnahme der Einwanderer bereit erklärt und das Tankschiff werde Kurs auf Syrakus in Sizilien nehmen.

 

Updated: 7 August 2013 10:34 CEST