Gegenstand dieser Konferenz war die Reform der Rechtsvorschriften und Regelungen über den Zugang von Trans-Personen zum Gesundheitswesen auf der Grundlage der Tätigkeit der von der Bundesregierung eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppe zur Situation inter- und transsexueller/-geschlechtlicher Menschen.
Die Agentur für Grundrechte stellte die einschlägigen Ergebnisse ihrer Analysen des Transgender-Personen betreffenden Teils ihrer EU-weiten LGBT-Erhebung 2013, ihrer vergleichenden rechtlichen Analyse zu LGBTI aus dem Jahr 2015 und ihrer Erhebung unter Beamten und wichtigen Berufsgruppen aus dem gleichen Jahr vor.