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Ein Jahr danach: Flüchtlingskinder brauchen weiterhin besseren Schutz

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Das Bild des ertrunkenen und an Land gespülten syrischen Jungen Alan Kurdi am 2. September letzten Jahres löste einen internationalen Aufschrei aus. Es trug dazu bei, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Lage der Flüchtlinge zu lenken. Aber ein Jahr danach muss immer noch mehr getan werden, um Flüchtlingskinder besser zu schützen, so die FRA.

Jeden Monat veröffenticht die FRA einen Übersichtsbericht, inwieweit die Grundrechte von MigrantInnen in sieben EU-Mitgliedstaaten, die besonders von großen Migrationsströmen betroffen sind, gewahrt werden. Besondere Sorge bereitet dabei der Schutz von Kindern. In diesem Bereich hebt die FRA eine Reihe von Herausforderungen hervor, die angegangen werden müssen. Hierzu gehören u. a.:

  • Identifizierung von gefährdeten Kindern – der Mangel an klaren Anweisungen, zu wenig qualifiziertes Personal und Zeitdruck aufgrund von Lücken in den Identifizierungs- und Registrierungsverfahren tragen allesamt zu Schwierigkeiten bei der Identifizierung von gefährdeten Kindern bei, die unverzüglich bei der Erstregistrierung erfolgen sollte. Auch Unsicherheit bei der Altersbestimmung kann dazu führen, dass Kinder wie Erwachsene behandelt werden.
  • Vormundschaft – obwohl für alle unbegleiteten Kinder umgehend ein Vormund oder eine Vormundin bestellt werden muss, stehen nur begrenzt qualifizierte und unabhängige Vormunde zur Verfügung. Auch das Dolmetschen und Übersetzen kann für die Kommunikation zwischen Vormund oder Vormundin und Kind eine Herausforderung darstellen.
  • Aufnahmeeinrichtungen – Erstaufnahmeeinrichtungen sind oft ungeeignet für unbegleitete Kinder und für Familien. Gerade unbegleitete Kinder sind dadurch einem größeren Risiko ausgesetzt, unterzutauchen, und Ausbeutung, Gewalt oder Missbrauch zu erleiden.
  • Verschwinden von Kindern – oft werden trotz der hohen Zahl vermisster Kinder aus Erstaufnahmeeinrichtungen keine wirksamen Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass Kinder verschwinden, oder mit diesem Problem umzugehen.
  • Familienzusammenführung – Verzögerungen bei der Registrierung von Asylansprüchen und beim Zugang zu internationalem Schutz erschweren die Familienzusammenführung.
  • Haft – Kinder sollten im Migrationskontext nicht in Haft genommen werden. Dies geschieht jedoch häufig sogar ohne besondere Schutzgarantien und unter Bedingungen, die nicht im Einklang mit den Rechten von Kindern stehen.

Folgende Länder werden in den Übersichtsberichten zur Migration erfasst: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Österreich, Schweden und Ungarn. Die FRA erhebt weiterhin Daten über die Lage in diesen Ländern und sammelt Daten zur Situation von minderjährigen Migrantinnen und Migranten in Verwaltungshaft.