In der Veranstaltung untersuchten die Teilnehmer einschließlich der Agentur für Grundrechte spezifische Aspekte der Pariser Grundsätze, die Garantien für Unabhängigkeit und Pluralismus nationaler Menschenrechtsinstitutionen unter anderem Garantien für ihre funktionelle und finanzielle Unabhängigkeit betreffen.
Die Zusammenkunft bot auch Gelegenheit, bewährte Verfahrensweisen zu ermitteln und Lehren aus den Erfahrungen mit der Stärkung und Wahrung der Unabhängigkeit nationaler Menschenrechtsinstitutionen zu ziehen.
Die Teilnehmer diskutierten zudem über die Nachbereitung der Ergebnisse des Treffens, die die Bereitstellung zukunftsfähiger praxisbezogener Leitlinien für die Unabhängigkeit von nationalen Menschenrechtsinstitutionen in der gesamten OSZE-Region vorsehen.