Aktuelle Nachricht

Unzureichende Hilfe für Migranten mit Behinderungen wegen mangelnder Untersuchungen

Giovanni Vale / Shutterstock.com
Flüchtlinge und Migranten, die in die EU kommen, leiden unter Umständen an Behinderungen, die unbemerkt bleiben, sodass die Betroffenen nicht die spezifische Hilfe erhalten, die sie benötigen und auf die sie gemäß den Rechtsvorschriften der EU Anspruch haben. Da über Migranten mit Behinderungen und Folteropfer kaum Informationen verfügbar sind, befasst sich die FRA in ihrem jüngsten zusammenfassenden Bericht zu Grundrechtsanliegen im Zusammenhang mit der Migration schwerpunktmäßig mit dieser Problematik.

Hier finden Sie den Themenschwerpunkt Behinderungen und die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung.

In diesem Bericht werden die Herausforderungen und bewährten Verfahren im Zusammenhang mit der Ermittlung von Migranten mit Behinderungen, die Aufnahmebedingungen für diese Menschen sowie die gesundheitlichen Probleme beleuchtet, die unter Umständen durch die auf der Reise erlittenen Torturen entstanden sind oder verschlimmert wurden. In dem Bericht gelangt die FRA unter anderem zu den folgenden Erkenntnissen:

  1. Die formalen Verfahren für die Ermittlung von Menschen mit Behinderungen und Folteropfern sind unzureichend. Dies kann verheerende Folgen im Hinblick auf die gezielte Unterstützung und Hilfestellung haben, zu deren Erbringung die Mitgliedstaaten bei der Ankunft und Registrierung sowie während der Asylverfahren verpflichtet sind. Zuweilen halten die Betroffenen ihre Behinderung vor Polizei, Sozialdiensten oder Migrationsbehörden geheim, weil sie fürchten, dass sie sich negativ auf ihren Asylantrag auswirken könnte.
  2. Für medizinische Untersuchungen, die für die Feststellung von Behinderungen und die Ermittlung von Folteropfern von großer Bedeutung sind, gibt es häufig lange Wartezeiten. Darüber hinaus sind diese Untersuchungen häufig auf „sichtbare“ Beeinträchtigungen beschränkt und setzen eine gewisse Fachkompetenz der einzelnen Mitarbeiter voraus. Auch dies wirkt sich nachteilig auf die Wahrscheinlichkeit aus, dass Migranten mit Behinderungen den besonderen Schutz erhalten, der ihnen als „schutzbedürftigen Personen“ nach dem EU-Recht zusteht.
  3. Psychische Gesundheitsprobleme aufgrund der im Herkunftsland und auf der Flucht erlittenen Traumata sind unter Migranten sehr weit verbreitet. Der Umgang mit diesen Problemen wird jedoch durch mangelnde Ressourcen und die unzureichende Ausbildung der zuständigen Mitarbeiter der Aufnahme- und Gewahrsamseinrichtungen erschwert. Insbesondere bei Frauen stehen psychische Gesundheitsprobleme häufig im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt.
  4. Es sind keine systematischen Daten darüber verfügbar, wie viele Migranten an Behinderungen leiden und welcher Art diese Behinderungen gegebenenfalls sind.
  5. In allen sieben Mitgliedstaaten gelten in Aufnahme- und Gewahrsamseinrichtungen bestimmte Regelungen für Menschen mit Behinderungen. Hierzu zählen besondere Vorkehrungen für die Unterbringung, Maßnahmen im Hinblick auf einen behindertengerechten Zugang sowie die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Hörgeräten. Jedoch fehlen in vielen Aufnahme- und Gewahrsamseinrichtungen formale Unterstützungsmaßnahmen für Folteropfer, die ihnen beispielsweise den Zugang zu Rehabilitationsprogrammen ermöglichen.

Die Europäische Kommission ersuchte die FRA um die Erhebung von Daten über die grundrechtliche Situation der Neuankömmlinge in den Mitgliedstaaten, die besonders umfangreiche Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Datenerhebung erstreckte sich auf die folgenden Länder: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Österreich, Schweden und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA jeden Monat einen Überblick über die Datenerhebung. Jeder dieser Berichte hat ein anderes Thema zum Gegenstand, wie beispielsweise

  • erstmalige Registrierung und Asylanträge;
  • Strafverfahren, die aufgrund von Vergehen im Zusammenhang mit illegalem Grenzübertritt eingeleitet werden;
  • Schutz von Kindern;
  • Aufnahmebedingungen für Neuankömmlinge;
  • Zugang zur Gesundheitsversorgung;
  • Reaktionen der Öffentlichkeit wie Kundgebungen zur Unterstützung, humanitäre Hilfsangebote oder ehrenamtliche Tätigkeit;
  • rassistische Vorfälle wie Demonstrationen, Online-Hassreden oder Hassverbrechen.

In diesem Monat sind Migranten mit Behinderungen und Folteropfer das Schwerpunktthema des monatlichen Überblicks; im Monat zuvor waren es die Auswirkungen der Migration auf die Kommunen. Der Schwerpunkt des nächsten Monatsberichts wird auf der Suche nach Familienangehörigen und der Familienzusammenführung liegen.