LGBTI-Personen gehören weltweit zu den Menschen mit dem größten Schutzbedarf; viele sind daher aus ihren Heimatländern nach Kanada oder in die EU-Mitgliedstaaten geflohen.
Mehr als 70 Länder stellen gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe; in sieben dieser Länder droht sogar bei einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Beziehungen die Todesstrafe. In vielen Ländern sind LGBTI-Personen Belästigungen ausgesetzt und müssen mit Inhaftnahme, Folter und Schlägen rechnen.
Obwohl LGBTI-Personen, die internationalen Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Geschlechtsidentität und der sexuellen Ausrichtung suchen, häufig als Angehörige „einer bestimmten sozialen Gruppe“ gelten und Asyl beantragen können, stehen der Bearbeitung von Asylanträgen von LGBTI-Personen nach wie vor zahlreiche Hürden im Wege. Auch nach einem positiven Bescheid über den Asylantrag sind für die vollständige Eingliederung von LGBTI-Personen in die Gesellschaft große Hindernisse zu bewältigen.
Die Teilnehmer setzten sich mit den Problemen auseinander, die sich LGBTI-Flüchtlingen in Bezug auf die Bewilligung des Asylantrags und die Eingliederung in die Gesellschaft stellen, und führten Beispiele vielversprechender Verfahrensweisen bei der Eingliederung von LGBTI-Asylbewerbern an.