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Alternativen zur Ingewahrsamnahme von Kindern bei der Einwanderung

FRA,.2016
Ein Drittel der MigrantInnen, die in die EU kommen, sind Kinder. Sie werden teilweise unter gefängnisähnlichen Bedingungen untergebracht, was ihre psychische Gesundheit gefährdet. Solche Praktiken können gegen Menschenrechte verstoßen, heißt es in einem neuen Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA).

Der Bericht untersucht bestehende Praktiken und zeigt auf, durch welche Maßnahmen Ingewahrsamnahme vermieden werden kann – etwa durch alternative Unterbringungsmöglichkeiten, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder solidere Vormundschaftssysteme.

Der FRA-Bericht zum europäischen rechtlichen und politischen Rahmen für die Ingewahrsamnahme von Kindern bei der Einwanderung (European legal and policy framework on immigration detention of children) verweist auf die Notwendigkeit, zuverlässige und wirksame Systeme zu entwickeln, um die Ingewahrsamnahme von Kindern in Asyl- und Rückführungsverfahren zu vermeiden. Genannt werden unter anderem alternative Unterbringungsmöglichkeiten, psychologische Beratung, Betreuung und die bessere Bearbeitung von Fällen, an denen Kinder beteiligt sind.

Obwohl die Ingewahrsamnahme von Kindern nicht rechtswidrig ist, sollte sie dem Bericht zufolge nicht willkürlich erfolgen; auch sei diese Maßnahme nur in bestimmten Situationen rechtmäßig. Und selbst dann müssten die Bedingungen kindgerecht sein.

Diese Ausnahmen sind genauestens einzuhalten. So sollte etwa eine maximale Dauer der Ingewahrsamnahme festgelegt werden, und diese sollte so kurz wie möglich sein.  Derzeit kann die Ingewahrsamnahme bis zu 18 Monate dauern.

Der Schutz von Kindern vor Ausbeutung oder die Verhinderung ihres Verschwindens sollten keine Rechtfertigung für die Ingewahrsamnahme sein. Stattdessen sind bessere Einrichtungen, laufende professionelle Unterstützung und solidere Vormundschaftssysteme erforderlich. Wichtig ist es zudem, die MitarbeiterInnen zu schulen, damit sie Kinder angemessen behandeln, informieren und einbinden können.

Kann eine Ingewahrsamnahme nicht verhindert werden, sollten die Einrichtungen kinderfreundlich gestaltet werden. Uniformierte bewaffnete MitarbeiterInnen sowie Stacheldrahtzäune sollten vermieden werden. Zusammen mit angemessener Schulbildung und Gesundheitsversorgung außerhalb der Gewahrsameinrichtungen könnte somit sichergestellt werden, dass Kinder mit Respekt und Würde behandelt werden. Stress und Traumata, die sich auf ihr späteres Leben auswirken können, könnten somit verringert werden. 

Jeder Fall sollte individuell bewertet, und es sollte im besten Interesse des Kindes gehandelt werden. Enge Absprachen und Kontakte mit den Kinderschutzbehörden würden dazu beitragen, dass den Bedürfnissen von Kindern Rechnung getragen wird.  Auf diese Weise könnten auch eine wirksame Aufsicht sichergestellt, Missbrauch und Rechtsverletzungen vorgebeugt und Verantwortung aufrechterhalten werden.

Der Bericht erläutert die wichtigsten Grundrechtsgarantien in der EU sowie die Menschenrechtsgesetze, die Ingewahrsamnahme verhindern. Darüber hinaus wirft er einen Blick auf die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten und präsentiert vielversprechende Praktiken, die zur Beendigung und Einschränkung der Ingewahrsamnahme beitragen.