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Bittere Kälte bedroht die Gesundheit von Migranten

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Eisige Temperaturen in großen Teilen Europas gefährden viele Asylsuchende und MigrantInnen, die nach wie vor in schlecht ausgestatteten Unterkünften untergebracht sind. Dies ist eine der größten Sorgen, die die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem aktuellen zusammenfassenden Bericht zur Situation der Grundrechte im Zusammenhang mit Migration in ausgewählten Mitgliedstaaten der EU äußert.

Hier finden Sie die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung für den Monat Januar.

Die aktuelle Zusammenfassung der FRA spricht drängende Grundrechtsfragen an, die in etlichen EU-Mitgliedstaaten angegangen werden müssen. Hier die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts im Überblick:

  1. In vielen Ländern geht die Zahl der Neuankömmlinge weiter zurück. In Griechenland zum Beispiel sank sie im Dezember 2016 um 98 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Die extreme Kälte in Südosteuropa hatte jedoch schwerwiegende Auswirkungen für Menschen auf der Flucht, von denen einige, darunter Kinder, erfroren sind oder wegen Erfrierungen ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Andere mussten in Transitzonen in selbstgemachten Zelten in der Kälte ausharren, in der Hoffnung, irgendwann einen Asylantrag stellen zu können; an der ungarisch-serbischen Grenze ist deshalb mittlerweile jeder Zweite krank, viele leiden unter Fieber, Erkältungen oder Grippe.
  2. Überbelegung ist und bleibt ein anhaltendes Problem in den Hotspot- und Aufnahmeeinrichtungen, in denen trotz des rauen Wetters viele Menschen in unbeheizten Gebäuden untergebracht sind. Auch Inhaftnahme im Zusammenhang mit Einwanderung ist in zahlreichen Mitgliedstaaten nach wie vor übliche Praxis und nimmt an einigen Orten sogar noch zu.
  3. Von Problemen beim Zugang zu Schutzverfahren während der Erstregistrierung und Bearbeitung des Asylantrags wird ebenfalls weiterhin berichtet. Vor Transitzonen müssen unbegleitete Kinder mitunter über zwei Monate und Familien über sechs Monate auf ihre Aufnahme warten. Fehlende Information und zu wenige Dolmetscher verschärfen die Lage zusätzlich.
  4. In einigen Ländern werden weiterhin Menschen, die unentgeltlich MigrantInnen die Ankunft erleichtern wollen, strafrechtlich verfolgt und sogar eingesperrt. In Dänemark können MigrantInnen, die Familienangehörigen oder anderen helfen, nicht nur zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe verurteilt, sondern auch ausgewiesen werden.
  5. Bei den Rückführungen bereiten fehlende Information und Vorankündigung in einigen Ländern Sorge; in Österreich zum Beispiel wurde ein Kind aus dem Schulunterricht weggeholt. In Schweden bittet die Polizei zunehmend kommunale Dienststellen um Hilfe bei der Suche nach MigrantInnen ohne Ausweisdokumente, die unterhaltsberechtigte Kinder haben und Sozialleistungen beziehen.
  6. In vielen Ländern ist der Schutz von Kindern nach wie vor problematisch. Weit verbreitete Sorgen bleiben das Fehlen standardisierter Methoden für die Altersbestimmung, überlastete oder zu wenige Vormünder, zu wenige Plätze in kindgerechten und sicheren Einrichtungen sowie wenig Beachtung für das Recht des Kindes, gehört zu werden.
  7. Hassreden, ob im Internet oder „offline“, und Gewaltdelikte sind weiterhin auf einem hohen Stand; und die Intoleranz gegenüber Asylsuchenden und MigrantInnen in der Gesellschaft und in öffentlichen Reden wächst. In Deutschland nennen die Medien angesichts gewalttätiger Übergriffe Namen von ReporterInnen nicht mehr, die über Demonstrationen berichten. In Norditalien hat die regierende Regionalpartei BürgermeisterInnen aufgerufen, mit der muslimischen Gemeinschaft in Verbindung stehende Orte zu nennen, um die islamische Religionsausübung in der Region strenger zu kontrollieren.
  8. In einer Reihe von Ländern kommt es bei der politischen Reaktion auf die Migrationssituation zu einer Verhärtung. So zielen Gesetzgebungsinitiativen in mehreren Mitgliedstaaten darauf ab, grundlegende Leistungen zu kürzen, die Familienzusammenführung einzuschränken sowie Rückführungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Andererseits sind gerade in der Weihnachtszeit in vielen Mitgliedstaaten zahllose Wohltätigkeits- und zivilgesellschaftliche Initiativen zur Unterstützung von Migrantengruppen entstanden.

Die Europäische Kommission ersuchte die FRA um die Erhebung von Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten, die besonders große Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte werden für 14 Mitgliedstaaten vorgelegt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicke über die Datenerhebung. Im nächsten Monat lautet das Schwerpunktthema „Folter und Traumata“.