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Ein Leben in Armut verletzt das Grundrecht auf Würde

Am 17. Oktober wird der Internationale Tag für die Beseitigung der Armut begangen. Mit der Verabschiedung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung für 2030 wurde ein neuer Arbeitsplan für Maßnahmen zur Armutsbeseitigung aufgestellt. Weltweit lebt eine Milliarde Menschen in extremer Armut und über 800 Millionen Menschen leiden unter Hunger und Mangelernährung. In der Europäischen Union, einer der reichsten Regionen der Welt, ist jeder vierte Mensch von mindestens einer von drei Formen von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.

Eurostat zufolge sind 8,1 % der EU-BewohnerInnen  und 10,6 % der EU-BürgerInnen im Alter zwischen 0 und 59 Jahren von gravierender materieller Deprivation und sehr niedriger Erwerbstätigkeit betroffen, wobei der Anteil der Frauen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, nach wie vor höher ist als der entsprechende Anteil der Männer. Eine aktuelle Studie der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen weist zudem darauf hin, dass jede zehnte Arbeitnehmerin/jeder zehnte Arbeitnehmer in Europa armutsgefährdet ist und 13 % von ihnen materiell unterversorgt sind. Dies bedeutet, dass die „erwerbstätigen Armen“ mittlerweile einen besorgniserregenden Anteil an der Gruppe der Erwerbstätigen in der EU ausmachen, was weitreichende negative Konsequenzen für den sozialen Zusammenhalt nach sich ziehen kann.

Aufgrund der ungleichen Verteilung der Armut  innerhalb der Mitgliedstaaten bilden junge Menschen sowie bestimmte benachteiligte soziale Gruppen einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Armen. Dies trifft z. B. auf Roma zu, die größte ethnische Minderheit in der EU. In den neun Mitgliedstaaten, in denen die FRA 2016 eine Erhebung durchgeführt hat und in denen die größten Gruppen von Roma leben, sind acht von zehn Roma armutsgefährdet und nahezu vier von zehn Roma leben in Haushalten ohne WC, Dusche oder Bad. Der Teufelskreis der Armut ist Ursache und Folge von Grundrechtsverstößen, etwa von Diskriminierung, und erfordert einen auf Rechten basierenden Ansatz für die Armutslinderung.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union beinhaltet das Recht auf eine soziale Unterstützung und auf eine Unterstützung für die Wohnung, um all denen ein Leben in Würde zu ermöglichen, die nicht über hinreichende Ressourcen verfügen. In der Grundrechtecharta sind ferner das Recht auf Arbeit, das Recht auf Bildung und auf berufliche Aus- und Weiterbildung sowie das Recht auf Gesundheitsvorsorge verbrieft. Der Fortbestand von Ungleichheiten innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt jedoch die Wahrnehmung dieser Rechte. Somit ist festzustellen, dass die Bemühungen, die mit der Strategie Europa 2020 festgesetzten Ziele zu erreichen, bis heute nicht die erwarteten Ergebnisse gebracht haben. Deshalb kann die vorgeschlagene Europäische Säule sozialer Rechte der Ausgangspunkt für neuerliche Bemühungen sein, Armut zu bekämpfen und die Grundrechte besser wahrnehmbar zu machen. Beide Dimensionen verstärken sich gegenseitig im Sinne eines Lebens in Würde für alle Menschen in der Europäischen Union.