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Für eine inklusive Bürgerschaft

© Adobe Stock / Olesia Bilkei
Bürgerschaft macht vieles möglich und bringt viele Rechte mit sich. Doch wenn Menschen mit Behinderungen ihre Rechte genießen möchten, sind sie häufig mit Hürden konfrontiert. Zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen, der sich dieses Jahr dem Thema Bürgerschaft widmet, ruft die FRA zu größeren Anstrengungen bei der Gestaltung eines gerechteren und inklusiveren Europas auf, damit Menschen mit Behinderungen als vollwertige BürgerInnen leben können.

Bürgerschaft bedeutet zum Beispiel auch in eine Gemeinschaft eingegliedert zu sein. Menschen mit Behinderungen haben es jedoch häufig schwer, ihr Recht auf unabhängige Lebensführung auszuüben. Dies kann durch mangelnde angemessene Unterstützung vonseiten der Gemeinschaft bedingt sein, sowie durch unzugängliche Dienste in der realen und digitalen Welt. Dadurch fühlen sich viele Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen und haben in ihrem Leben keine Wahlfreiheit bzw. Selbstkontrolle.

BürgerInnen können an demokratischen Prozessen teilhaben. Menschen mit Behinderungen stoßen jedoch auf rechtliche und administrative Hürden, sodass sie ihr Recht auf politische Teilhabe nicht ausüben können. Ein wichtiger Faktor hierbei ist wiederum die Zugänglichkeit. Wahlinformationen und ‑kampagnen sind selten in Formaten erhältlich, die auf Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind, und zugängliche Wahllokale berücksichtigen lediglich Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, jedoch nicht die Bedürfnisse aller Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus entziehen manche Gesetze Menschen mit geistiger Behinderung auf Grundlage ihrer Behinderung das Wahlrecht.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten, die die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen ratifiziert haben, sind gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Rechte und vollständigen Teilhabe an der Gesellschaft zu unterstützen. Die Konvention hat bereits weitreichende gesetzliche Änderungen in der EU nach sich gezogen. Ein weiterer ermutigender Schritt nach vorne ist die kürzlich erfolgte Unterzeichnung der europäischen Säule sozialer Rechte. Dies sollte den Anstrengungen für ein soziales Europa, das durch Chancengleichheit, Sozialschutz und Inklusion gekennzeichnet ist und für alle europäischen BürgerInnen, einschließlich der Menschen mit Behinderungen, gleichermaßen gilt, neuen Elan geben.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten jetzt darauf aufbauen und Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit geben, gehört und als gleichberechtigte BürgerInnen behandelt zu werden, damit sie sämtliche Vorteile der Bürgerschaft in der EU, in ihrem Land und ihrer Gemeinde nutzen können.