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Keine angemessene Unterstützung für LGBTI-AsylbewerberInnen

Eine beträchtliche Zahl von lesbischen, schwulen, bi-, trans- oder intersexuellen Personen (LGBTI) sucht in Europa Zuflucht vor Verfolgung in ihren Heimatländern, doch Asylhürden verwehren ihnen den ihnen zustehenden Schutz. Zu diesen Erkenntnissen gelangt die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem aktuellen zusammenfassenden Bericht über grundrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Migration in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten. Der Bericht untersucht einige der Hindernisse für LGBTI-AsylbewerberInnen, um auf Lücken in ihrem Schutz aufmerksam zu machen.

Hier finden Sie den Themenschwerpunkt LGBTI sowie die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung für den Monat März.

In weltweit fast 80 Ländern werden Menschen noch immer für ihre sexuelle Ausrichtung bestraft – in fünf Ländern kann Todesstrafe drohen. Eine solche Verfolgung ist nach EU-Recht ein Asylgrund, allerdings werden keine offiziellen Zahlen erhoben, sodass sich die Zahl der LGBTI-AsylbewerberInnen nur schwer ermitteln lässt. Die Schätzungen zivilgesellschaftlicher Organisationen deuten jedoch darauf hin, dass die Zahl der Hilfesuchenden erheblich ist. So erhielt in den Niederlanden eine Organisation allein bis zu 3 000 Anfragen.

Die EU bietet LGBTI-Personen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden, zwar Zuflucht, allerdings erhalten diese AsylbewerberInnen in vielen Mitgliedstaaten keine angemessene Unterstützung, wie der aktuelle Bericht zeigt. Im Folgenden einige der wichtigsten Erkenntnisse des Berichts:

  1. Nur wenige Mitgliedstaaten verfügen über nationale Leitlinien oder Schulungsangebote für die Befragung von LGBTI-Personen.
  2. Die Befragungen sind oft zu kurz, um eine angegebene LGBTI-Verfolgung konkret prüfen zu können. Dies ist besonders problematisch, weil die AntragstellerInnen intime Aspekte ihres Lebens möglicherweise nicht gerne preisgeben.
  3. AsylsachbearbeiterInnen haben oft stereotype Vorstellungen von sexueller Ausrichtung oder Geschlechtsidentität – z. B. aufgrund ihrer Eindrücke von Bars für Schwule in ihrem Heimatland. Dessen sind sich die AntragstellerInnen möglicherweise nicht bewusst, wenn sie in Gesellschaften gelebt haben, die LGBTI-Personen gegenüber ablehnend eingestellt sind; auch DolmetscherInnen sind unter Umständen gegenüber LGBTI-Personen voreingenommen.
  4. Andererseits zeigt der Bericht auch, dass dank der Unterstützung durch die Zivilgesellschaft  Asylfälle merklich besser gehandhabt werden und AsylbewerberInnen den Asylbehörden gegenüber deutlich offener sind.
  5. Mit Blick auf die Aufnahmebedingungen ist festzustellen, dass es nur in den wenigsten Mitgliedstaaten besondere Aufnahmeeinrichtungen für LGBTI-Personen gibt. In Fällen von Missbrauch oder Belästigung können jedoch oft besondere Maßnahmen getroffen werden, wie etwa Verlegungen in Einzelzimmer; allerdings werden diese Arten von Hassdelikten in der Regel nicht gemeldet oder registriert.
  6. Schulungen zur Sensibilisierung von MitarbeiterInnen in Aufnahmezentren sind nicht systematisch vorgesehen und werden oft von Nichtregierungsorganisationen angeboten, die auch Informationsbroschüren verteilen.
  7. Für Transgender-Personen ergeben sich häufig zusätzliche Probleme, insbesondere wenn es darum geht, ihre Hormonbehandlung fortzusetzen: Eine Behandlung für AsylbewerberInnen ist entweder schlichtweg nicht vorhanden oder erfolgt auf Einzelfallbasis.

Darüber hinaus zeigt der Bericht auch vielversprechende Praktiken auf, die etwa vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen entwickelt wurden, und die in anderen Mitgliedstaaten zur Unterstützung von LGBTI-AsylbewerberInnen übernommen werden könnten.

Die Europäische Kommission hat die Agentur um die Erhebung von Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten ersucht, die besonders große Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte werden für 14 Mitgliedstaaten vorgelegt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicke über die Datenerhebung. Im nächsten Monat lautet das Schwerpunktthema Bildung.