Hier finden Sie den Themenschwerpunkt LGBTI sowie die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung für den Monat März.
In weltweit fast 80 Ländern werden Menschen noch immer für ihre sexuelle Ausrichtung bestraft – in fünf Ländern kann Todesstrafe drohen. Eine solche Verfolgung ist nach EU-Recht ein Asylgrund, allerdings werden keine offiziellen Zahlen erhoben, sodass sich die Zahl der LGBTI-AsylbewerberInnen nur schwer ermitteln lässt. Die Schätzungen zivilgesellschaftlicher Organisationen deuten jedoch darauf hin, dass die Zahl der Hilfesuchenden erheblich ist. So erhielt in den Niederlanden eine Organisation allein bis zu 3 000 Anfragen.
Die EU bietet LGBTI-Personen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden, zwar Zuflucht, allerdings erhalten diese AsylbewerberInnen in vielen Mitgliedstaaten keine angemessene Unterstützung, wie der aktuelle Bericht zeigt. Im Folgenden einige der wichtigsten Erkenntnisse des Berichts:
Darüber hinaus zeigt der Bericht auch vielversprechende Praktiken auf, die etwa vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen entwickelt wurden, und die in anderen Mitgliedstaaten zur Unterstützung von LGBTI-AsylbewerberInnen übernommen werden könnten.
Die Europäische Kommission hat die Agentur um die Erhebung von Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten ersucht, die besonders große Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte werden für 14 Mitgliedstaaten vorgelegt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien und Ungarn.
Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicke über die Datenerhebung. Im nächsten Monat lautet das Schwerpunktthema Bildung.