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Mehr Recht für Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit

Unternehmen können auf Menschenrechte einwirken. Doch trotz verschiedener Initiativen, die die Achtung der Rechte verbessern sollen, kann es für Opfer schwierig sein, Gerechtigkeit zu erlangen. Im neuesten Gutachten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) werden die Schwierigkeiten untersucht, mit denen Opfer beim Zugang zur Justiz konfrontiert sein können. Zudem werden Vorschläge dazu gemacht, was die EU tun kann, um Opfern einen besseren Zugang zu Rechtsbehelfen zu geben.

Unternehmen, ihre Niederlassungen und Lieferanten können mit dem, was sie tun bzw. nicht tun, die Rechte von ArbeitnehmerInnen, KundInnen und der Öffentlichkeit beeinträchtigen. Dies kann die Rechte der ArbeitnehmerInnen und das Recht auf Privatsphäre verletzen, diskriminierend sein, zu Gesundheitsproblemen führen oder Auswirkungen auf viele andere Menschenrechte haben. Auch der Zugang zur Justiz, ein Recht an sich, kann gefährdet sein. Dies wird zunehmend von den europäischen und internationalen Einrichtungen, von den Vereinten Nationen bis zum Europarat und der EU, anerkannt, die Leitlinien, Strategien, Politiken und Gesetze ausgearbeitet haben.

Um zu ermitteln, was die EU darüber hinaus tun kann, ersuchte der Rat der Europäischen Union die Agentur, ein Gutachten zur Verbesserung des Zugangs zu Rechtsbehelfen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit und Menschenrechten zu verfassen. Unter anderem werden folgende Vorschläge gemacht:

  • Rechtsbehelfe zugänglicher machen: Opfer wenden sich häufig an die Gerichte, wenn sie ihre Rechte geltend machen möchten. Jedoch können die Entscheidung über das anzurufende Gericht, die Kosten sowie die Komplexität und Dauer von Verfahren Hindernisse darstellen. Um es den Opfern leichter zu machen, sollte die EU Mindeststandards für Rechtshilfe schaffen und die Finanzierung für rechtliche Unterstützung verbessern, insbesondere für schutzbedürftige Menschen, wie Kinder oder Menschen mit Behinderungen. Die Beweislast sollte auch nicht bei den Opfern, sondern bei den Unternehmen liegen, und es sollten Mindeststandards dazu geschaffen werden, welche Beweismittel Unternehmen zugänglich machen sollten.
  • Grenzüberschreitende Fälle besser unterstützen: Aufgrund der Globalisierung und des EU-Binnenmarktes haben grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten zugenommen, wodurch es für Opfer schwieriger ist, Rechtsbehelfe von Unternehmen zu suchen, die in einem anderen Land ansässig sind, oder wenn Rechtsverletzungen im Ausland passieren. Um hier zu helfen, sollte die EU Leitlinien bereitstellen, damit unter den Mitgliedstaaten ein gemeinsames Verständnis über die Vorgehensweise in grenzüberschreitenden Fällen besteht. Dabei könnte sich die EU unter anderem auf die Vorgehensweise bei Fällen im Umweltbereich stützen und Ausnahmen von bestehenden Vorschriften zulassen.  Auf diese Weise wäre sichergestellt, dass auf EU-Ebene ausreichend hohe Entschädigungen gewährt würden, um Unternehmen von Missbrauch in Ländern abzuhalten, die eventuell Unternehmen gegenüber nachsichtiger sind. 
  • Strafrechtssysteme nutzen: Wenngleich die EU-Rechtsvorschriften Unternehmenskriminalität in Bezug auf unternehmerische Tätigkeit und Menschenrechte abdecken, wird selten darauf zurückgegriffen. Die EU sollte deshalb die stärkere Nutzung bestehender Rechtsvorschriften fördern. Möglich wären etwa eine EU-weite Erfassung von Daten über Beschwerden und Entschädigungen, Schulungen, die Erweiterung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Strafverfolgung solcher Straftaten sowie Orientierungshilfen für Opfer bei der Forderung von Schadensersatz in Strafverfahren.
  • Alternativen wie außergerichtliche Rechtsbehelfe bereitstellen: Außergerichtliche Mechanismen können zugänglicher, schneller und kostengünstiger sein. Die EU sollte solche Mechanismen stärken, indem sie Mindeststandards schafft, die auch eine kollektive Rechtsdurchsetzung ermöglichen. Zudem könnte die EU nationale Anlaufstellen einrichten, die mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sind und die Opfer zu Rechtsbehelfen beraten, und Unternehmen darin bestärken, eigene Beschwerdemechanismen einzurichten.
  • Transparenz und Datenerhebung verbessern: Beim Zugang zu Rechtsbehelfen in Bezug auf unternehmerische Tätigkeit und Menschenrechte unterscheiden sich die Vorgehensweisen in den verschiedenen Mitgliedstaaten, wodurch es für Unternehmen schwierig ist zu handeln und für Opfer, ihre Rechte geltend zu machen. Nationale Aktionspläne sind oft nicht vorhanden oder vage. Die EU muss die Mitgliedstaaten ermutigen, Aktionspläne zu erstellen, die auch den Zugang zu Rechtsbehelfen und eindeutige Indikatoren für die Messung der Ergebnisse umfassen.  Die EU sollte zudem Informationen zu vorhandenen Rechtsbehelfen, deren Funktionsweisen und Leistungen bereitstellen, die eventuell auch vergleichende Bewertungen und die Koordinierung innerhalb der Region umfassen. Dies würde die Transparenz verbessern und das Verständnis in der Öffentlichkeit, unter den RechtsanwältInnen und letztlich bei den Opfern fördern. Hilfreich wäre außerdem die Einrichtung EU-weiter Netzwerke zum Austausch von Wissen, Leitlinien und bewährten Verfahrensweisen. Darüber hinaus sollte die EU Informationen von Unternehmen veröffentlichen, die die Auswirkungen ihrer Arbeit auf die Rechte gemäß EU-Recht offenlegen müssen. Sie könnte die Mitgliedstaaten auch ermutigen, Unternehmen zu verpflichten, im Rahmen ihrer Planung die Auswirkungen neuer Tätigkeiten auf Menschenrechte systematisch zu bewerten.

Dieses Gutachten bietet eine Reihe von Vorschlägen dazu, wie die EU den Zugang zu Rechtsbehelfen für Opfer von Rechtsverletzungen durch Unternehmen verbessern kann. Ziel ist es, die EU dafür zu sensibilisieren, dass mehr getan werden muss, um den Zugang zu gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfen zu stärken.

Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu konkreten aktuellen Themen. Diese sind Teil der Unterstützung und Expertise, die die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.