Unternehmen, ihre Niederlassungen und Lieferanten können mit dem, was sie tun bzw. nicht tun, die Rechte von ArbeitnehmerInnen, KundInnen und der Öffentlichkeit beeinträchtigen. Dies kann die Rechte der ArbeitnehmerInnen und das Recht auf Privatsphäre verletzen, diskriminierend sein, zu Gesundheitsproblemen führen oder Auswirkungen auf viele andere Menschenrechte haben. Auch der Zugang zur Justiz, ein Recht an sich, kann gefährdet sein. Dies wird zunehmend von den europäischen und internationalen Einrichtungen, von den Vereinten Nationen bis zum Europarat und der EU, anerkannt, die Leitlinien, Strategien, Politiken und Gesetze ausgearbeitet haben.
Um zu ermitteln, was die EU darüber hinaus tun kann, ersuchte der Rat der Europäischen Union die Agentur, ein Gutachten zur Verbesserung des Zugangs zu Rechtsbehelfen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit und Menschenrechten zu verfassen. Unter anderem werden folgende Vorschläge gemacht:
Dieses Gutachten bietet eine Reihe von Vorschlägen dazu, wie die EU den Zugang zu Rechtsbehelfen für Opfer von Rechtsverletzungen durch Unternehmen verbessern kann. Ziel ist es, die EU dafür zu sensibilisieren, dass mehr getan werden muss, um den Zugang zu gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfen zu stärken.
Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu konkreten aktuellen Themen. Diese sind Teil der Unterstützung und Expertise, die die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.