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Mitgliedstaaten ringen weiterhin mit Migrationssituation

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Die Migrationssituation bedeutet für eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten nach wie vor eine Herausforderung, stellt der jüngste monatliche Bericht der FRA zu Migrationsfragen fest. Einige Aufnahmeeinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand, und der Mangel an Ressourcen macht es den Mitgliedstaaten schwerer, ihre Maßnahmen durchzuführen. Dies birgt ein besonderes Risiko für Kinder, die migriert sind.

Lesen Sie die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung von August 2017 >>

Einige wichtige Probleme, die die jüngste Zusammenfassung ermittelte, sind:

  1. Die Verschärfung von Grenzmaßnahmen schränkt den Zugang zum Asylverfahren in einigen Mitgliedstaaten ein. So wurden unter anderem Fristen für die Einreichung von Asylanträgen verkürzt. Darüber hinaus ziehen sich die Verfahren in die Länge und es fehlt an Beratung und Informationen zu bestehenden Rechten und zum Stellen von Asylanträgen.
  2. Einige Aufnahmezentren sind nach wie vor überfüllt und in schlechtem Zustand. Ein Problem stellt auch der extrem heiße Sommer in einigen Regionen dar, zumal es an Vorrichtungen zum Schutz vor der Hitze mangelt. Nichtregierungsorganisationen berichteten außerdem von angeblichen Fällen von Gewalt und Einschüchterung durch die Polizei.
  3. Der Schutz von Kindern bietet nach wie vor Anlass zur Sorge. In vielen Mitgliedstaaten sind die Vormundschaftssysteme immer noch mit zu geringen Ressourcen ausgestattet und überlastet; insbesondere unbegleitete Minderjährige werden unter schlechten Bedingungen untergebracht und müssen in einigen Fällen mehr als 15 Monate auf eine Anhörung warten. Nach wie vor Besorgnis erregend ist außerdem die Zahl der Kinder, die von den Aufnahmezentren als vermisst gemeldet werden.
  4. Im Sommer kam es zu einer Reihe von nennenswerten gesetzlichen und politischen Änderungen, von denen mehrere zur Einschränkung des Asyl- und Migrationsrechts führten. Italien hat zum Beispiel sechs neue Migrations-Hotspots eingerichtet. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zudem vorgeschlagen, Versuche der Slowakei und Ungarns zurückzuweisen, die Rechtmäßigkeit der verbindlichen Umsiedelung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien infrage zu stellen. Darüber hinaus entschied der Gerichtshof, dass Kroatien für Asylanträge von MigrantInnen zuständig war, die über Kroatien nach Slowenien und Österreich gelangen wollten. Damit wurden die sogenannten Prinzipien der Dublin-Verordnung bekräftigt, die darlegen, welche Mitgliedstaaten Asylanträge bearbeiten sollen. Zudem schlugen die Europäische Kommission und Innenministerien von Mitgliedstaaten einen Verhaltenskodex für NRO vor, die im Mittelmeer vor Libyen im Einsatz sind. Dieser Vorschlag wurde von NRO kritisiert.
  5. In vielen Mitgliedstaaten wird weiterhin von migrantenfeindlichen Vorfällen berichtet; diese reichen von öffentlichen Demonstrationen und Kampagnen gegen MigrantInnen bis zu zunehmender Hetze und Hassdelikten einschließlich gewalttätiger Angriffe. Ein internationales Netzwerk von rassistischen und rechtsextremen Organisationen etwa charterte Schiffe und versuchte Rettungseinsätze von NRO im Mittelmeer zu behindern.

Die Europäische Kommission ersuchte die FRA, Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten zu erheben, die besonders große Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte werden für 14 Mitgliedstaaten vorgelegt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien und Ungarn. Aufgrund der Sommerferien enthält die August-Ausgabe keine Daten aus Finnland.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicksberichte zu Migrationsfragen. Die nächste Ausgabe wird sich einer Übersicht über Aufnahmeeinrichtungen widmen.