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Mitgliedstaaten vernachlässigen traumatisierte und gefolterte MigrantInnen

Zahlreiche Mitgliedstaaten werden MigrantInnen, die Opfer von Folter- und Trauma wurden, nicht gerecht. Diesen Mitgliedstaaten fehlen Systeme, die erkennen lassen, welche Qualen MigrantInnen erlitten haben, und die Unterstützung bei der Ankunft in der EU bieten. Werden solche Traumata nicht behandelt, kann dies die betroffenen MigrantInnen und ihre Familien ein Leben lang belasten und sie möglicherweise in den Selbstmord treiben. Dies sind einige der Erkenntnisse, zu denen die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in ihrem aktuellen zusammenfassenden Bericht über Grundrechtsprobleme im Zusammenhang mit Migration in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten gelangt. Dieser Bericht untersucht, wie nationale Behörden mit Opfern umgehen. Er möchte aufzuzeigen, wie Opfern der Schutz, auf den sie Anspruch haben, am besten gewährt werden kann.

Hier finden Sie den Themenschwerpunkt Folter und Trauma sowie die wichtigsten Ergebnisse der monatlichen Datenerhebung für den Monat Februar.

Viele MigrantInnen und Asylsuchende sind vor unvorstellbarem Leid in ihren Heimatländern geflohen und haben dort und/oder auf ihrem Weg nach Europa Schreckliches durchgemacht. Diese Erfahrungen umfassen physische und psychische Gewalt, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Schwerfällige Bürokratie, Unsicherheit über den Ausgang von Asylverfahren und mangelhafte Aufnahmebedingungen können ihr Leiden verschlimmern. Allein in Dänemark gab es im Jahr 2016 unter Asylsuchenden 120 Fälle von Selbstmordversuchen oder suizidalem Verhalten, 29 davon wurden von Kindern verübt.

Trotz der Rechtsvorschriften auf internationaler und auf EU-Ebene, die vor solcher Behandlung schützen und den Opfern Unterstützung bieten sollen, kommen zahlreiche Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nur unzureichend nach, wie dieser jüngste Bericht zeigt. Im Folgenden einige der wichtigsten Erkenntnisse des Berichts:

  1. Das tatsächliche Ausmaß der Leiden ist schwer zu schätzen, da nur Griechenland regelmäßig Daten über Folteropfer erhebt und in den anderen 13 untersuchten Mitgliedstaaten nur begrenzte Daten über Folter- und Trauma-Opfer sowie über Selbstmordversuche gesammelt werden.
  2. Wiederholte Gewalt oder exzessive Machtausübung von BeamtInnen oder deren Beauftragten wurden nicht festgestellt, obwohl es einzelne und örtlich begrenzte Vorfälle gab. Schwere Vorfälle traten dabei verstärkt in den Zonen an den EU-Außengrenzen auf.
  3. Da es keine formalen Prüfverfahren gibt, ist es schwierig, Opfer zu erkennen. Vielmehr verlässt man sich sehr auf Wissen und Sachverstand einzelner MitarbeiterInnen, obwohl immer mehr Instrumente entwickelt werden, um Nicht-Sachverständigen die Erkennung von Opfern zu erleichtern.
  4. Der Zugang zu psychologischer oder psychiatrischer Unterstützung ist eingeschränkt, weil es zu wenig spezialisiertes medizinisches Personal gibt. Dies hat häufig lange Wartezeiten zur Folge. So mussten beispielsweise in Deutschland etwa 5 600 Asylsuchende über ein Jahr lang auf eine entsprechende Behandlung warten. Es ist auch problematisch, eine Therapie zu beginnen, wenn die Asylsuchenden obdachlos sind oder in Aufnahmeeinrichtungen leben, die für die Durchführung der Behandlung ungenügend ausgerüstet sind.
  5. Obwohl in allen Mitgliedstaaten Schulungen angeboten werden und Überwachungsgremien sowie Beschwerdemechanismen eingerichtet wurden, gelingt es nicht allen Ländern gleichermaßen gut, Misshandlungen zu verhindern.

Neben dem Mangel an Aufmerksamkeit für Folter- und Trauma-Opfer beleuchtet der Bericht jedoch auch vielversprechende Praktiken, die andere Mitgliedstaaten übernehmen könnten, um Opfer zu erkennen und ihnen zu helfen.

Die Europäische Kommission ersuchte die FRA um die Erhebung von Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten, die besonders große Migrationsströme zu verzeichnen haben. Die Berichte werden für 14 Mitgliedstaaten vorgelegt: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien und Ungarn.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicke über die Datenerhebung. Der nächste Themenschwerpunkt wird auf lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Asylsuchenden liegen.