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Externes Gutachten: FRA leistet qualitativ hochwertige Unterstützung in Grundrechtsfragen

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Zehn Jahre nach ihrer Gründung ist die FRA zu einem einzigartigen, unabhängigen und vertrauenswürdigen Exzellenzzentrum für Grundrechte gereift – so das Ergebnis der zweiten unabhängigen externen Evaluierung der Agentur. Dadurch ist sie in der Lage, praktische Unterstützung zu geben, die sich auf ihren Fundus an belastbaren, faktengestützten Empfehlungen stützt.

Optimity, ein unabhängiges externes Evaluierungsunternehmen, führte im Jahr 2017 mehr als 250 Interviews durch, begleitet von Umfragen bei wichtigen PartnerInnen und InteressensvertreterInnen der FRA. Dabei ging es um die Relevanz der Arbeit der FRA, um Effektivität, Nutzen und Wirkung sowie um ihren Mehrwert, ihre Kohärenz und Effizienz.

Im Folgenden einige der grundlegenden Schlussfolgerungen der Evaluierung:

  • InteressensvertreterInnen aus der EU sowie aus den Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass die Arbeit der FRA von hoher Relevanz für ihre eigene Tätigkeit ist, und die Mehrheit spricht sich dafür aus, dass ihr Mandat auf polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ausgeweitet werden sollte.
  • Die Qualität der Forschungsergebnisse der FRA stand außer Frage, und die InteressensvertreterInnen lobten die FRA dafür, dass sie vergleichbare wissenschaftliche, objektive Daten zu Grundrechten auf EU-Ebene bereitstellt.
  • Die FRA wird geschätzt für ihren einzigartigen Beitrag zur Förderung und zum Schutz von Grundrechten durch ihre sozial- und rechtswissenschaftlichen Analysen, faktengestützten Empfehlungen sowie ihre Kommunikation und Sensibilisierungsmaßnahmen.
  • Die Koordinierung und Zusammenarbeit mit allen wichtigen InteressensvertreterInnen wurde als positiv bewertet.
  • Die FRA arbeitet zwar effizient, doch um weiterhin den zunehmenden Anforderungen an sie wirkungsvoll gerecht zu werden, wäre mehr Personal erforderlich.

Im Dezember 2017 wurde der abschließende Evaluierungsbericht von Optimity dem Verwaltungsrat der FRA vorgelegt, der sich auf eine Reihe von Empfehlungen für die Europäische Kommission einigte. Darin wird vorgeschlagen, das bestehende Mandat der FRA auf polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen auszuweiten. Zudem wurde empfohlen sicherzustellen, dass die FRA über angemessene Ressourcen verfügt, um den dringenden Bedarf an solider Unterstützung im Bereich der Grundrechte effektiv zu decken.

Die Europäische Kommission leitete den Evaluierungsbericht zusammen mit den Empfehlungen des Verwaltungsrats an das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen weiter. Auf Grundlage der Evaluierung und der Empfehlungen kann die Kommission dann Vorschläge für Änderungen an der Gründungsverordnung der FRA machen.