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Grundrechte müssen bei der EU-Grenzschutzagentur gestärkt werden

Der Schutz der Grundrechte bei der EU-Grenzschutzagentur muss insgesamt gestärkt werden, weil ihr Mandat und ihre Aufgaben ausgeweitet werden, stellt das jüngste Gutachten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte fest.

Die Europäische Kommission schlägt vor, die Verordnung über die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache zu ändern.

Vor diesem Hintergrund beauftragte das Europäische Parlament die FRA mit einem Gutachten zu den Auswirkungen dieser Änderungen auf die Grundrechte.

Alles in allem ist die FRA der Ansicht, dass der Schutz der Grundrechte stärker sein könnte. So sollte beispielsweise die Rolle des vorhandenen Grundrechtsbeauftragten gestärkt werden. Dazu ist Folgendes notwendig: mehr Unterstützungspersonal und Ressourcen im Zuge der Erweiterung der Agentur, stärkere Garantien für die Unabhängigkeit des Beauftragten sowie die Möglichkeit, Grundrechte einzuschränken.

Auch das Beschwerdeverfahren sollte gestärkt werden, um es effektiver zu machen. Beispielsweise sollte der Grundrechtsbeauftragte die Möglichkeit haben, Beschwerden einzureichen und jährlich über die Wirksamkeit des Verfahrens Bericht zu erstatten. Außerdem sollten Fristen für die Weiterverfolgung von Beschwerden festgelegt werden.

Darüber hinaus wird in dem Gutachten auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei der Unterstützung von Rückführungen die Risiken zu mindern, die mit den Grundrechten verbunden sind. Es wird vorgeschlagen, internationale Gremien in die Leitung der Überwachung von Rückführungsaktionen einzubeziehen sowie Fachleute im Bereich des Schutzes von Kindern in Rückführungsteams aufzunehmen. In dem Gutachten wird hervorgehoben, dass Rückführungen von unabhängiger Seite überwacht werden müssen, da die Agentur keine Rückführungen durchführen und sich selbst überwachen kann.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gutachtens ist die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern. Um die Risiken zu mindern, sollte die Agentur Folgen abschätzen, bevor sie Operationen außerhalb der EU durchführt. Zu den Teams, die in Drittländern eingesetzt werden, sollten auch Expertinnen und Experten für Grundrechte gehören. Darüber hinaus sollte die Agentur nicht mit der Rückführung irregulärer Migrantinnen und Migranten, die sich in Drittstaaten befinden, betraut werden, sondern ihre Unterstützung auf technische Hilfe bei Rückführungen beschränken.

Die unterstützende Rolle der FRA bei der Stärkung des Grundrechtsschutzes der Agentur sollte in der Verordnung besser zum Ausdruck kommen. Die FRA könnte ihr Fachwissen auch den Unterstützungsteams für das Migrationsmanagement zur Verfügung stellen.

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache wurde 2016 geschaffen und löste ihren Vorgänger Frontex ab. Ein Großteil des Grenzmanagements der Agentur wirkt sich auf Grundrechte aus. Die FRA unterstützt die Agentur seit 2009 im Bereich der Grundrechte.

Dieses Gutachten wird in den Standpunkt des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Europäischen Kommission einfließen. Es bezieht sich nur zum Teil auf den Datenschutz, da sich der Europäische Datenschutzbeauftragte in seiner Stellungnahme darauf konzentrieren wird.

Auf entsprechende Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission erarbeitet die FRA Gutachten zu bestimmten Themen. Diese Gutachten sind Teil der Informationen und Fachkenntnisse, die die FRA den Organen und Mitgliedstaaten der EU in grundrechtsrelevanten Fragen zur Verfügung stellt.