Aktuelle Nachricht

Zugang zur Justiz für Opfer, damit sie ihre Grundrechte wahrnehmen können

© Freshideas / Adobestock
Jedes Jahr werden in der EU Millionen von Menschen Opfer einer Straftat. Anlässlich des Europäischen Tags der Opfer von Straftaten am 22. Februar ruft die Agentur der EU für Grundrechte die Mitgliedstaaten auf, die Sicherung der Opferrechte in den Mittelpunkt zu stellen. Nur so können Opfer den Zugang zur Justiz erhalten, den sie verdienen und auf den sie Anspruch haben.

Opfer sind auf wirksame und einbeziehende Strafrechtssysteme angewiesen. Solche Systeme bieten Garantien, dass Straftaten nicht straflos bleiben. Fehlt dies, werden Opfer von Gewalttaten das Gefühl haben, dass Ihre Rechte nicht gewahrt werden und ihr Recht auf gerechte und gleiche Behandlung verletzt wird.

Die Verabschiedung der EU-Opferschutzrichtlinie im Jahr 2012 stellt einen Meilenstein dar, indem sie verbindliche Mindestanforderungen festlegte. Sie gewähren Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, das Recht, zu verstehen und verstanden zu werden, das Recht auf Unterstützung und das Recht auf individuelle Begutachtung. Zudem stärken sie bestehende Rechte, wie etwa das Recht auf Information.

Bislang gab es in den Mitgliedstaaten nur langsame Fortschritte, seit die Frist zur Umsetzung der Richtlinie im Jahr 2015 abgelaufen ist. Es gibt noch viel zu tun. In den meisten Mitgliedstaaten müssen die Rechte aller Opfer auf angemessene Unterstützung erst noch verwirklicht werden. Nach wie vor leben viele Opfer – einschließlich Frauen und Opfer von Rassismus – immer noch in Angst vor erneuten Angriffen. Ihr Recht, angemessen in die strafrechtlichen Verfahren einbezogen zu werden, wird häufig nicht verwirklicht.

Die FRA wird ihrerseits weiterhin für die Weiterentwicklung der Opferrechte in der EU eintreten. Mit ihren Erhebungen wird sie auch künftig aufdecken, wie oft Menschen – darunter Frauen, Kinder und Angehörige von Minderheiten – Opfer von Straftaten werden. Sie untersucht, warum die Dunkelziffern so hoch sind, und zeigt vielversprechende Verfahrensweisen auf, durch die Opfer stärker in die Strafrechtssysteme einbezogen werden können.

Wie die FRA und andere deutlich gemacht haben, werden insbesondere Frauen häufig angegriffen, belästigt und diskriminiert. Die EU unterzeichnete 2017 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen („Istanbulkonvention“). Gemeinsam mit der Unterzeichnung durch alle EU-Mitgliedstaaten sollte dies einen Wendepunkt in der Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt und im Schutz der Frauen vor dieser Gewalt herbeiführen.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihr Strafrecht überprüfen, um sicherzustellen, dass Gewalt gegen Frauen unter Strafe gestellt wird. Dies umfasst alle Formen von nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen, psychische Gewalt und Stalking. Außerdem schließt es häusliche Gewalt gegen – gegenwärtige oder ehemalige – Lebenspartnerinnen ein. Darüber hinaus müssen Frauen Zugang zu speziellen Unterstützungsangeboten erhalten.

Dies ist ein Beispiel dafür, wie die Rechte einer Opfergruppe – die der Frauen – besser geschützt werden. Es ist an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten allen Opfern ihre gesetzlich verbrieften Rechte auf Schutz, Unterstützung und den Zugang zur Justiz gewährleisten.