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Immer strengere Gesetze treffen Migranten in der ganzen EU

Laut dem aktuellen Bericht der Agentur über migrationsbezogene Grundrechtsprobleme führen rigorosere Gesetze und restriktivere Maßnahmen im Bereich der Zuwanderung zu einer weiteren Verschlechterung der Grundrechtssituation von Migrantinnen und Migranten. Hervorgehoben werden eine härtere politische Haltung in den Mitgliedstaaten, erschwerte Bedingungen für die Asylbeantragung sowie Mängel in den Aufnahmeeinrichtungen während der kalten Jahreszeit.

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In dem Bericht wird ergründet, welche rechtlichen Änderungen im Bereich der Zuwanderung dazu führen werden, dass sich die Situation für Migrantinnen und Migranten verschärft.

Beispielsweise hat das italienische Parlament signifikante Neuregelungen im Umgang mit der Migration abgesegnet. Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen werden durch spezifischere befristete Aufenthaltstitel ersetzt. Infolgedessen werden deutlich weniger Menschen Schutz beanspruchen können. Italien hat darüber hinaus den Katalog der Straftaten erweitert, die zu einer Aberkennung des Schutzstatus oder zur Ablehnung eines Asylantrags führen können. Des Weiteren wurde das italienische Aufnahmekonzept geändert: Das oft als beispielhaft zitierte nationale Schutzsystem für Asylbewerber und Flüchtlinge wird nunmehr auf Personen mit bestehendem Schutzanspruch beschränkt; Asylsuchende dagegen werden künftig in Einrichtungen von minderer Qualität untergebracht, und der Zugang zu lokalen Dienstleistungen, etwa zu Ausbildungsmöglichkeiten, wird stärker limitiert.

In Kroatien wird durch ein neues Gesetz zur Ingewahrsamnahme von Einwanderern der Zugang von Migrantinnen und Migranten zu nichtstaatlichen Organisationen und zu Anwälten eingeschränkt und damit der Erhalt eines Rechtsbeistands erschwert. In Deutschland werden unbegleitete Kinder und junge Erwachsene durch Änderungen im Asylrecht gezwungen, in Aufhebungs- und Aberkennungsverfahren Dokumente vorzulegen, aus denen ihre Identität und ihr Alter hervorgehen. Dies könnte nicht nur kompliziertere und längere Verfahren zur Folge haben, sondern bedeutet auch, dass die Betroffenen den Behörden bei der Aberkennung ihres Schutzstatus behilflich sein müssen. In Österreich können die vorgeschlagenen Kürzungen im Sozialbereich, bei denen Leistungen an die Arbeitsfähigkeit geknüpft werden sollen, besonders Migrantinnen und Migranten treffen, die noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen.

Auch die Vorgehensweisen ändern sich. In Polen können die Behörden nunmehr bestimmte Aufenthaltstitel- und Asylakten als geheim einstufen. Dadurch werden Antragstellende und ihre Rechtsbeistände daran gehindert, die Akten einzusehen, die sie für den Rechtsweg benötigen würden. In Frankreich ist die Zahl der Aufenthaltstitel für Migrantinnen und Migranten mit schweren Erkrankungen in den letzten zwei Jahren um fast 40 % zurückgegangen. Dies liegt an Änderungen im Überprüfungsverfahren, da die für medizinische Gutachten zuständigen Ärztinnen und Ärzte nicht mehr dem Gesundheitsministerium, sondern dem Innenministerium unterstehen. In Schweden erkennen einige Gemeinden wegen Wohnraumknappheit das Recht auf Beibehaltung des Wohnsitzes in derselben Kommune auch über die zweijährige Einführungsphase hinaus nicht mehr an.

In Spanien wurden 2018 im Vergleich zum Vorjahr 130 % mehr Neuankömmlinge verzeichnet; damit hat das Land die bisherigen Hauptankunftsländer Italien und Griechenland überrundet. Auch die Zahl der Toten und Vermissten ist drastisch angestiegen – von 202 im Jahr 2017 auf 784 im Jahr 2018 und damit um 288 Prozent.

Nach wie vor erschweren die Mitgliedstaaten Schiffen zivilgesellschaftlicher Such- und Rettungsaktionen die Anlandung. Während die Mitgliedstaaten dann darüber diskutieren, wer die Migrantinnen und Migranten aufnehmen soll, verzögert sich deren Ausschiffung, und die Betroffenen, oftmals Frauen und Kinder, müssen unter inakzeptablen Bedingungen an Bord ausharren, bis eine Lösung gefunden ist.

An den Grenzen gab es Berichte über Misshandlungen von Geflüchteten, da viele von ihnen gewaltsam über die Grenzen zurückgetrieben werden.

Auch die schlimmen Zustände, denen Migrantinnen und Migranten in überfüllten Aufnahmezentren und Gewahrsameinrichtungen, vor allem in den Migrationshotspots auf den griechischen Inseln, ausgesetzt sind, stellen nach wie vor ein Problem dar. Mehr als doppelt so viele Personen wie vorgesehen leben in Containern, manche müssen wegen Überfüllung in Zelten untergebracht werden, die allerdings für winterliche Witterungsverhältnisse ungeeignet sind. Die Bedingungen in einigen Aufnahmezentren in Sofia, Bulgarien, und in den inoffiziellen Lagern in Nordfrankreich haben sich ebenfalls verschlechtert. In Melilla, Spanien, sind die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für Migrantinnen und Migranten, die bis zu zwei Jahre sich hinziehenden Asylverfahren und die Situation unbegleiteter Kinder und Jugendlicher nach wie vor problematisch.

In dem Bericht wird erstmals auch die Situation in Nordmazedonien erfasst und auf die dortigen ineffektiven Asylverfahren hingewiesen, die Antragstellende oftmals dazu veranlassen, nach irregulären Wegen zu suchen, um das Land zu verlassen. Außerdem wird festgehalten, dass die Zahl der illegalen Einreiseversuche verglichen mit dem Vorjahr um das 4,5-Fache gestiegen ist, und dass an den Grenzen zusätzliche Ressourcen benötigt werden.

Die Agentur erhebt Daten über die Grundrechtssituation von Neuankömmlingen in den Mitgliedstaaten, die besonders umfangreiche Migrationsströme verzeichnen. Der vorliegende Bericht deckt 15 EU-Mitgliedstaaten sowie erstmals die beiden Kandidatenländer Nordmazedonien und Serbien ab. Die berücksichtigten EU-Mitgliedstaaten sind Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und Ungarn. Zu diesen von den regelmäßigen Berichten erfassten Ländern wurde Belgien neu hinzugefügt.

Seit September 2015 veröffentlicht die FRA Überblicksberichte zu Migrationsfragen.