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Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger: Herausforderungen und bewährte Verfahren

Graffiti/shadow on a brickwall showing a refugee girl walking with her suitcase
bettysphotos © adobestock.com, 2020
Seit 2015 sind tausende Jungen und Mädchen ohne ihre Eltern in die EU gekommen. Nahezu 1 400 dieser unbegleiteten Minderjährigen wurden bereits im Rahmen von Umsiedlungsprogrammen aus Frankreich, Griechenland, Italien und Malta in andere EU-Mitgliedstaaten umgesiedelt. Da eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten kürzlich damit begonnen hat, wieder einige Kinder aus Griechenland umzusiedeln, veröffentlicht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) einen Bericht, in dem die Herausforderungen und bewährten Verfahren früherer Umsiedlungsprogramme hervorgehoben werden. Dieser Bericht wird nationalen Behörden helfen, Maßnahmen zu ergreifen, die uneingeschränkt mit den Rechten von Kindern vereinbar und zugleich praktisch umsetzbar sind.

Der FRA-Bericht „Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger: Anwendung bewährter Verfahren auf künftige Umsiedlungsmechanismen“ beschreibt die Herausforderungen und bewährten Verfahren, die seit 2015 im Rahmen verschiedener Regelungen zur obligatorischen und freiwilligen Umsiedlung ermittelt wurden.

Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf den wichtigsten Schritten des Umsiedlungsverfahrens, von der Entscheidung, dass ein Kind umgesiedelt werden sollte, bis hin zur Integration des Kindes im Aufnahmemitgliedstaat.

Auf Grundlage der Sekundärforschung der FRA und von über 45 Gesprächen mit 72 Vertretern nationaler Behörden, europäischer Institutionen sowie internationaler und zivilgesellschaftlicher Organisationen fordert die Agentur die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die folgenden vier Maßnahmen in Betracht zu ziehen:

  • Festlegung angemessener Zeitpläne für die Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger, die den wirksamen Schutz des Kindes ermöglichen,
  • Zugrundelegung von Umsiedlungskriterien abhängig von der Schutzbedürftigkeit und den Schutzbedürfnissen des Kindes,
  • Gewährleistung, dass das Kind in sämtlichen Phasen der Umsiedlung von einem gesetzlichen Vormund unterstützt wird,
  • Wahrung der Familieneinheit und Ermöglichung der Familienzusammenführung, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

Hintergrundinformationen:

Die FRA führte die Gespräche zwischen November 2019 und März 2020 in 10 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Malta, Niederlande und Portugal.