Aktuelle Nachricht

20 Jahre danach: Wurde mit den Gleichstellungsvorschriften das Versprochene gehalten?

Diversity equality inclusion on notes
syahrir © adobestock.com, 2021
Obwohl es in der EU bereits seit 20 Jahren Gleichstellungsvorschriften gibt, ist die Diskriminierung dort für viele Menschen weiterhin eine tägliche Realität. Dies ist das Ergebnis des jüngsten Gutachtens der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

Das Gutachten beschreibt die Erfahrungen mit Diskriminierung vor dem Hintergrund der Gleichstellungsvorschriften der EU, insbesondere der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Die EU hat die beiden Richtlinien im Jahr 2000 verabschiedet, woraufhin sie von den Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt werden sollten.

Auf der Grundlage fundierter Erkenntnisse der FRA zu den Erfahrungen mit Diskriminierung und Viktimisierung weist das Gutachten auf anhaltende Ungleichheiten in allen relevanten Lebensbereichen – von der Beschäftigung bis hin zu Gesundheit und Wohnen – hin.

Angehörige vieler Bevölkerungsgruppen, die durch Rechtsvorschriften geschützt sind, werden immer noch allzu oft Opfer von Diskriminierung. Häufig melden sie ihre Erfahrungen mit Diskriminierung nicht. Zu den Betroffenen gehören Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, Einwanderer und ihre Nachkommen, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen. Ebenso stellen die Diskriminierung aufgrund des Alters und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts weiterhin ein Problem dar.

Darüber hinaus bestehen nach wie vor Lücken in den erhobenen Gleichstellungsdaten. Dies erschwert die wirksame Überwachung der Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten die Gleichstellungsrichtlinien umsetzen.

Um die Menschen besser vor Ungleichbehandlung zu schützen, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten:

  • Antidiskriminierungsvorschriften besser durchsetzen;
  • positive Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlungergreifen;
  • Lücken beim Schutz vor Diskriminierung aus verschiedenen Gründen und in verschiedenen Lebensbereichen schließen;
  • Vorkehrungen zum Schutz vor möglichen diskriminierenden Auswirkungen bei der Verwendung von Algorithmen und künstlicher Intelligenz treffen;
  • die weit verbreitete Untererfassung in Angriff nehmen, indem sie Opfern dabei helfen, Diskriminierung den zuständigen Stellen und Organisationen, insbesondere den nationalen Gleichstellungsstellen, problemlos zu melden;
  • das Bewusstsein der von Diskriminierung bedrohten Gruppen für Rechte verbessern;
  • Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung die erforderlichen personellen, technischen und finanziellen Ressourcen bereitstellen und Mandate zur Unterstützung von Diskriminierungsopfern und zur Förderung der Gleichbehandlung erteilen;
  • zuverlässige, gültige und vergleichbare Gleichstellungsdaten, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Gründen, als Richtschnur für die Antidiskriminierungspolitik systematisch erheben;
  • EU-Datenschutzvorschriften bei der Erhebung von Gleichstellungsdaten vollständig einhalten.

Das Gutachten der FRA zielt darauf ab, die EU und ihre Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern und die Gleichbehandlung zu fördern. Dazu gehört die Umsetzung und Überwachung von Strategien und Aktionsplänen der EU zum Aufbau einer Union der Gleichheit. Darin enthalten sind Bereiche wie Rassismusbekämpfung, Gleichstellung der Geschlechter, Gleichstellung von LGBTI-Personen, Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma.

Das Gutachten der FRA ergänzt den Bericht der Europäischen Kommission von 2021 über die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.