Press Release

Gewalt und Belästigung sind in Europa viel weiter verbreitet, als offizielle Zahlen zeigen

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In einem Jahr wurden in Europa 22 Millionen Menschen körperlich angegriffen und mehr als jede oder jeder vierte belästigt. Doch die Opfer dieser Straftaten erstatten häufig keine Anzeige. Sie haben oft Schwierigkeiten, ihre Rechte einzufordern, und fühlen sich alleingelassen. Dies geht aus einer EU-weiten Erhebung über die Erfahrungen der Bevölkerung mit Straftaten hervor, die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) durchgeführt wurde und die erste dieser Art ist. Die Ergebnisse zeigen, wie gezielte Maßnahmen den Regierungen helfen können, Opfer zu unterstützen und die Anzeige von Straftaten zu erleichtern, damit die Opfer Gerechtigkeit erfahren können.

 „Der große Unterschied zwischen den offiziellen Zahlen zu Straftaten und den Erfahrungen der Menschen macht deutlich, wie weit Straftaten in der EU wirklich verbreitet sind. Die Ergebnisse zeigen, dass junge Menschen, Menschen, die sich als nicht heterosexuell identifizieren, und Menschen mit Behinderungen besonders stark von Straftaten betroffen sind“, erklärt der Direktor der FRA, Michael O’Flaherty. „In der EU gibt es Rechtsvorschriften, um den Rechten der Opfer von Straftaten Rechnung zu tragen. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bildet das Fundament für diese Rechte. Die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen mehr tun, um Opfern ihre Rechte zu gewähren und sie zu unterstützen.“

Die Opfer sind sich ihrer Rechte oft nicht bewusst oder können sich kein Gehör verschaffen. Sie erstatten keine Anzeige, weil sie Vergeltungs- oder Einschüchterungsmaßnahmen vonseiten der Täterinnen und Täter befürchten.

Der FRA-Bericht „„Crime, safety and victims’ rights“ (Kriminalität, Sicherheit und Opferrechte) sollte den nationalen Entscheidungstragenden in der Politik als Richtschnur dienen, wenn sie ihre internationalen Verpflichtungen und die EU-Vorschriften über die Rechte von Opfern erfüllen. Er ergänzt die EU-Strategie für die Rechte von Opfern, die Opfer von Straftaten dazu befähigen soll, häufiger Anzeige zu erstatten. Die FRA fordert die Mitgliedstaaten zu Folgendem auf:

  • Zugang der Opfer zur Justiz: Fast jeder zehnte Mensch in der EU (9 %) wurde innerhalb der fünf von der Erhebung abgedeckten Jahre Opfer von Gewalt, wobei dieser Wert je nach Land zwischen 3 % und 18 % liegt. Bei Belästigung beträgt der Anteil 41 % und reicht in den einzelnen Ländern von 15 % bis 62 %. Die Länder sollten allen Opfern, nicht zuletzt den am stärksten gefährdeten, mit geeigneten Informationen, Unterstützung und Schutz zur Seite stehen und ihre Einbindung in das Strafverfahren ermöglichen. Das gilt auch für Opfer von im Internet begangenen Straftaten.
  • Gezielte Unterstützung: Fast jeder vierte junge Mensch (23 % der 16- bis 29-Jährigen), jede fünfte LGBTI-Person (19 %), jeder sechste Mensch mit Behinderung (17 %) und jeder fünfte Angehörige einer ethnischen Minderheit (22 %) geben an, dass sie in den letzten fünf Jahren Opfer körperlicher Gewalt geworden sind. Die Länder sollten den besonderen Bedürfnissen verschiedener Gruppen besondere Aufmerksamkeit widmen, um sie besser vor Gewalt zu schützen. Sie sollten sie zudem auf verständliche Art und Weise über ihre Rechte aufklären.
  • Bessere Unterstützung von Frauen: Mehr als ein Drittel (37 %) der körperlichen Gewalt gegen Frauen findet zu Hause statt, und 69 % der betroffenen Frauen leiden psychisch an den Folgen. Fast drei von vier Fällen sexueller Belästigung (72 %) gegen Frauen werden von einem Täter begangen, den sie nicht kennen. Die meisten dieser Vorfälle ereignen sich in der Öffentlichkeit. Die Länder sollten in Bezug auf rechtliche Sanktionen, Bildung und Aufklärung sowie den Schutz und die Förderung von Opferrechten einen gleichstellungsorientierten Ansatz verfolgen. Dazu gehört auch die Prävention von Straftaten durch die Aufklärung von Männern, da es sich bei den Tätern meist um Männer handelt.
  • Erleichterung der Anzeigenerstattung: Nur ein Drittel (30 %) der Opfer von körperlichen Angriffen und ein Zehntel (11 %) der Opfer von Belästigung melden den Vorfall bei der Polizei. Das Anzeige-Verhalten unterscheidet sich von Land zu Land, was kulturelle Unterschiede und unterschiedliche Vertrauensniveaus widerspiegelt. Menschen, die älter sind, ein niedrigeres Bildungsniveau haben oder finanziell kaum über die Runden kommen, sind in der Regel weniger gewillt, die Polizei einzuschalten. Die Mitgliedstaaten müssen mehr tun, um den Betroffenen die Anzeigenerstattung zu erleichtern. Dazu gehört auch die Nutzung anderer Möglichkeiten wie der Zivilgesellschaft oder der Gesundheitsdienste, um strafrechtlich relevante Vorfälle zu erfassen, Opfer über ihre Rechte zu informieren und sie an passende Hilfsangebote zu verweisen.

Der FRA- Bericht erfasst die Ansichten von 35 000 Menschen und ihre Erfahrungen mit Gewalt, Belästigung, Einbruch und Verbraucherbetrug sowie die Auswirkungen auf die Opfer erfasst. Die Ergebnisse zeigen auch die Ansichten der Menschen zum Thema Sicherheit und ihre Bereitschaft, einzuschreiten, wenn sie eine Straftat beobachten.

Er ist Teil einer Reihe von Berichten über die Ansichten und Erfahrungen der Bevölkerung zu den Grundrechten. Die Erkenntnisse beruhen auf Antworten auf die FRA-Erhebung zu Grundrechten aus allen EU-Mitgliedstaaten, Nordmazedonien und dem Vereinigten Königreich. Diese Erhebung wurde von Januar bis Oktober 2019 durchgeführt.

Ipsos MORI hat die Daten im Auftrag der FRA in Zusammenarbeit mit dem Zentralamt für Statistik (CBS) in den Niederlanden, dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) in Luxemburg und Statistik Austria in Österreich erhoben.

Wenn Sie mehr wissen möchten, nehmen Sie an der Online-Podiumsdiskussion der FRA zum Thema „Straftaten, Opfer und Rechte: wie können die EU-Länder die Rechte der Opfer stärken?“ teil, die am 19. Februar 2021 um 10.30 Uhr MEZ stattfinden wird.

Lesen Sie die Fragen und Antworten (Q&A) und besuchen Sie den Daten-Explorer im Pressepaket, oder wenden Sie sich an: media@fra.europa.eu / Tel.: +43 1 580 30 653