Sachverständige nationaler Menschenrechtsinstitutionen und Vertreter ausgewählter Einrichtungen der Europäischen Union (EU) und internationaler Organisationen kamen in Wien zusammen, um Themen rund um die Umsetzung des Leitfadens der FRA aus dem Jahr 2022 zu erörtern. Die Gespräche wurden auf der Grundlage der langjährigen Erfahrung der für die einschlägigen Überwachungs- und Schutzmaßnahmen zuständigen Einrichtungen und Agenturen geführt. Die FRA hat diesen Leitfaden auf Ersuchen der Europäischen Kommission erarbeitet, nachdem diese am 23. September 2020 ihren Vorschlag für eine Screening-Verordnung vorgelegt hatte und eine Reihe von Interessenträgern konsultiert worden war.
Die Überwachung der Achtung der Grundrechte ist bei Tätigkeiten an Orten, zu denen die Öffentlichkeit beschränkten oder keinen Zugang hat – wie etwa an den Land- und Seegrenzen der EU –, von besonderer Bedeutung. Dabei ist auch zu bedenken, dass eine zunehmende Zahl von Akteuren in diese Tätigkeiten involviert ist. Mit einem wirksamen und unabhängigen System zur Überwachung der Grundrechte an den Grenzen wird die Gefahr eingedämmt, dass es zu Grundrechtsverstößen kommt.
Die Teilnehmer begrüßten den Leitfaden der FRA als ein hilfreiches Instrument für die Einrichtung und Stärkung sowie den Betrieb wirksamer und unabhängiger nationaler Grenzüberwachungssysteme. Bei dem Treffen herrschte Einigkeit darüber, dass der Leitfaden ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Erfassung der relevanten Aspekte der Überwachung an den Grenzen und der erforderlichen Prägnanz aufweist.
Die Gespräche mit den Sachverständigen zeigten eine Reihe von Problemen auf, die bei der Umsetzung der Leitlinien der FRA berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Aspekte:
Des Weiteren wurde bei dem Sachverständigentreffen unterstrichen, dass das im Bereich des Grenzschutzes tätige operative Personal klare Anweisungen erhalten muss, wie seine täglichen Aufgaben im Einklang mit den Grundrechten wahrzunehmen sind. Zudem wurde erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Falle mutmaßlicher Grundrechtsverstöße unverzüglich wirksame und unabhängige Untersuchungen durchzuführen.