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Neuer Leitfaden zur Verbesserung der Datenerhebung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Little Girl With Down Syndrome And Boy Hugging
kali9 © iStockphoto.com, 2022
Ein neuer Leitfaden der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) unterstützt die Erhebung von Daten über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU. Der Leitfaden zeigt auf, wie Indikatoren zu entwickeln und zu verbessern sind, um die nationale Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) zu bewerten. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können.

Die neuen „Leitlinien für unabhängige nationale Überwachungsmechanismen“ bieten ausführliche Informationen darüber, wie Indikatoren entwickelt und verwendet werden können, um die Fortschritte bei der Umsetzung des Übereinkommens zu messen.

Es wird aufgezeigt, was zu überwachen ist, wie dies zu tun ist und wie Datenlücken zu schließen sind. Außerdem werden Beispiele für bestehende Praktiken angeführt, die anderen Ländern als Vorbild dienen können.

Alle EU-Länder und die EU selbst ratifizierten das Übereinkommen.

Die Konvention ist das erste verbindliche internationale Menschenrechtsinstrument, das speziell auf Menschen mit Behinderungen eingeht. Ziel ist es, die Rechte aller Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang stimmt jedes Land, das die Konvention ratifiziert, der Einrichtung von Gremien zu, die überwachen, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in diesem Land geachtet und gefördert werden.

Die FRA unterstützt die Überwachung der Umsetzung der Konvention auf EU-Ebene. Dies geschieht gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Behindertenforum im EU-Rahmen für die UN-Behindertenrechtskonvention.