23
März
2011

Zugang zur Justiz in Europa

Internationalen und europäischen Menschenrechtsgesetzen zufolge müssen die EU-Mitgliedstaaten jeder und jedem das Recht gewähren, vor Gericht oder vor eine alternative Schlichtungsstelle zu gehen, um bei einer Verletzung ihrer/seiner Rechte Rechtsbehelf zu erhalten.

Dieses Factsheet informiert über den Zugang zur Justiz, wobei das Antidiskriminierungsgesetz unter Ausschluss des Strafrechts im Mittelpunkt steht.