8
November
2010

Die Grundrechte von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen

Das erste Projekt der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zum Th ema Behinderung orientiert sich am Geist der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Grundrechtesituation einiger Gruppen von Menschen mit Behinderungen zu beleuchten, die in dieser Hinsicht besonderer Beachtung bedürfen – der Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und der Menschen mit geistiger Behinderung.

Im Umgang mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen (im Folgenden „Menschen mit Behinderungen“) folgt die Gesellschaft oftmals ein und demselben Grundmuster: sie reagiert mit Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung. Über Jahrhunderte hinweg wurden Menschen mit Behinderungen von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen. Schätzungen zufolge leben auch heute noch über eine Million Erwachsene und Kinder mit Behinderungen in gesonderten Einrichtungen in der Europäischen Union. Nicht nur, dass diesen Menschen zuweilen das Recht verwehrt wird, selbst zu entscheiden, wo und wie sie leben wollen – nicht selten werden ihnen auch Grundrechte verweigert, die anderen EU-Bürgern selbstverständlich zugestanden werden, wie etwa das Wahlrecht.

Aus diesen Gründen hat die FRA beschlossen, sich eingehend mit der Grundrechtesituation dieser beiden Personengruppen zu befassen.