Press Release

Grundrechte an den südlichen Seegrenzen der EU: Defizite, vielversprechende Praktiken und Herausforderungen

Ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) stellt die Ergebnisse einer eingehenden Untersuchung in vier EU-Mitgliedstaaten, die über südliche Seegrenzen in der EU verfügen, vor.

Der Bericht beschreibt die gefährliche Reise auf hoher See und berichtet über tödliche Zwischenfälle, setzt sich mit den derzeitigen Mechanismen zur Seeraumüberwachung und der Zusammenarbeit mit Drittländern auseinander und geht ausführlich auf die Behandlung von MigrantInnen bei ihrer Ankunft an der Küste ein. Das letzte Kapitel des Berichts befasst sich mit den von der EU-Grenzschutzagentur (Frontex) koordinierten Einsätzen sowie den Solidaritätsmechanismen der EU.

EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström über den Bericht: Ich begrüße den Bericht der FRA über Grundrechtsfragen an den südlichen Seegrenzen der EU sehr. Er beschreibt die Schwierigkeiten von MigrantInnen während ihrer Reise sowie die großen und dringenden Herausforderungen, die sie bei ihrer Ankunft erwarten. Das Recht auf Leben und die Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sind zentrale Grundrechte, und sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedstaaten müssen alles tun, um sicherzustellen, dass diese Rechte in vollem Umfang umgesetzt werden. Der Bericht der FRA enthält konkrete Vorschläge, wie dies erreicht werden kann.

Während viele Berichte, die sich dieser Frage widmen, einen speziellen Vorfall an nur einem Grenzübergang behandeln, hat die FRA umfassende Daten über jene vier Länder erhoben, in denen die meisten Boote mit MigrantInnen ankommen (Spanien, Italien, Griechenland und Malta). Die Informationen für den Bericht stammen unter anderem von GrenzschutzbeamtInnen und FischerInnen sowie den MigrantInnen selbst. Dank des großen Umfangs der Untersuchung und der breiten Auswahl an GesprächspartnerInnen war die FRA in der Lage, vielversprechende, aber auch weniger gute Praktiken aufzulisten und jene Bereiche aufzuzeigen, in denen EntscheidungsträgerInnen tätig werden müssen, um den Schutz der Grundrechte von MigrantInnen bei ihrer Ankunft in der EU zu verbessern.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass Grenzüberwachung und Grenzkontrollen, auch wenn sie notwendig sind, keine nachteiligen Auswirkungen auf die Grundrechte von MigrantInnen haben, die an unseren Küsten ankommen”,erklärte Morten Kjaerum, Direktor der FRA. &dbquo;Es gibt viele Gründe, die Menschen dazu veranlassen, die Reise nach Europa anzutreten. Manche machen Gebrauch von ihrem Grundrecht auf Schutz vor Verfolgung in ihren Heimatländern; andere sind auf der Suche nach einem besseren Leben für sich und ihre Familien; und wiederum andere, insbesondere Frauen und Mädchen, werden gegen ihren Willen nach Europa gebracht. Wie auch immer die Umstände ihrer Ankunft geartet sein mögen – wir erwarten, dass MigrantInnen, die in die EU einreisen, dieselben Rechte genießen und sie mit derselben Würde behandelt werden wie alle anderen Menschen auch.

Die Migrationsbewegungen auf dem Seeweg haben sich in den letzten zehn Jahren erheblich verändert. Die Zahlen der ankommenden MigrantInnen sind im Jahr 2011 nach dem Arabischen Frühling erheblich angestiegen, bevor sie 2012 wieder rückläufig waren:

Abbildung 1: Datentrends (2001–2012) für Griechenland, Spanien, Italien und Malta

Der neue FRA-Bericht enthält insgesamt 50 Vorschläge für EntscheidungsträgerInnen in der EU und den Mitgliedstaaten zu den Möglichkeiten, den Schutz der Grundrechte an den Seegrenzen der EU zu verbessern. Dazu gehören u. a.:

  • Die EU sollte klare Leitlinien über den Ort der Ausschiffung von MigrantInnen erlassen, die auf See aufgegriffen oder gerettet werden, insbesondere für die von Frontex koordinierten Einsätze. Diese Leitlinien müssen auch ein Verbot der Zurückweisung von MigrantInnen in Drittländer umfassen, falls ihnen dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.
  • Die geplante Grenzüberwachungsplattform Eurosur kann zur Rettung von Leben beitragen, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Informationen über Boote oder Menschen bereitstellen können wird, die sich in großer Gefahr befinden und sofortige Hilfe benötigen. Dieses Potenzial muss voll ausgeschöpft werden.
  • Die NutzerInnen des Eurosur-Systems müssen praktische Schritte ergreifen, um die unbeabsichtigte Speicherung und den unbeabsichtigten Austausch von personenbezogenen Daten zu verhindern. Eine bereits vorhandene Garantie zum Schutz vor dem Risiko des Datenaustauschs mit Drittländern, der MigrantInnen der Gefahr von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe aussetzen könnte, muss in die Praxis umgesetzt werden.
  • Frontex hat unlängst wichtige Schritte zum Schutz der Grundrechte unternommen. Es bleiben allerdings, noch einige Aspekte, die in Zukunft angegangen werden müssen, insbesondere Kenntnisse darüber, dass die Rückführung von Personen in ein Land verboten ist, in dem ihnen Verfolgung, Folter oder anderer ernsthafter Schaden droht.
  • Wichtig ist auch zu gewährleisten, dass bei der praktischen Ausbildung von GrenzschutzbeamtInnen Grundrechtsfragen von Anfang an berücksichtigt werden, insbesondere Kenntnisse darüber, dass die Rückführung von Personen in ein Land verboten ist, in dem ihnen Verfolgung, Folter oder anderer ernsthafter Schaden droht.
  • In den wichtigsten Phasen der Planung, Durchführung und Evaluierung von Projekten, die mit Mitteln der EU zur Kontrolle der Außengrenzen finanziert werden, sollten Fachleute für Grundrechtsfragen hinzugezogen werden.

>> Der vollständige Bericht &dbquo;Grundrechte an den südlichen Seegrenzen der EU” (Fundamental rights at Europe’s southern sea borders) ist abrufbar unter: : Fundamental rights at the EU's southern sea borders

Hinweise an die Redaktion:

  • Der Grundsatz der Nichtzurückweisung verbietet die Rücksendung von Personen in Länder, in denen sie von Verfolgung, Folter oder einem sonstigen ernsthaften Schaden bedroht sind.
  • Die FRA führt den Ko-Vorsitz des beratenden Forums zu Grundrechten von Frontex, das den Direktor und den Verwaltungsrat von Frontex in Grundrechtsfragen berät.
  • Veröffentlichungen:

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu
Tel.: +43 1580 30-655