Press Release

FRA legt EU-weiten Praxis-Leitfaden zur Bekämpfung von Hasskriminalität vor

Hasskriminalität gegen religiöse Minderheiten sowie Migranten und Migrantinnen sind heutzutage EU-weit an der Tagesordnung. Daher veröffentlicht die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) heute einen EU-weiten Praxis-Leitfaden für die Bekämpfung von Hasskriminalität. Dieser Praxis-Leitfaden gibt einen Überblick über bewährte Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung von Hasskriminalität in den EU-Mitgliedstaaten. Er ist das Ergebnis der Tätigkeit der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Hassverbrechen und wird heute bei einer in Zusammenarbeit mit dem niederländischen Ratsvorsitz der EU organisierten Sitzung dieser Arbeitsgruppe vorgestellt.

„Hassverbrechen schädigen nicht nur die Opfer, sondern auch andere Angehörige der jeweiligen Gruppe und zerstören den sozialen Zusammenhalt – das kann sich Europa besonders in der gegenwärtigen Situation nicht leisten“, erklärte der FRA-Direktor Michael O’Flaherty. „Um Hasskriminalität wirksam zu bekämpfen, müssen wir unsere Ressourcen bündeln und uns ansehen, welche Maßnahmen bereits jetzt funktionieren. In der EU gibt es eine Fülle bewährter Beispiele Hasskriminalität zu bekämpfen und wir sollten das Beste daraus machen.“

„Mit diesem Treffen in Amsterdam bietet die niederländische EU-Ratspräsidentschaft eine Plattform zum Informationsaustausch und die Möglichkeit aus den Erfahrungen anderer zu lernen. Sprich: Opfern zu helfen, den schwierigen ersten Schritt zu machen und Hassverbrechen anzuzeigen; wie unsere Strafverfolgungskapazitäten optimal genutzt werden; und wie das Problem durch verbesserte statistische Daten voll und ganz erfasst werden kann", sagte der niederländische Minister für Sicherheit und Justiz Ard van der Steur. "Wir sollten nicht geografische Grenzen sich in den Weg des Erfolgs stellen lassen.“

„Hassverbrechen sind ein Affront gegen die zentralen Werte der EU. Die Grundrechte werden EU-weit jeden Tag verletzt, wenn Menschen wegen ihres Aussehens, ihrer Glaubensvorstellungen oder nur weil sie sind, wer sie sind, angegriffen werden“, sagte die EU-Justizkommissarin Věra Jourová. „Um Hasskriminalität effektiv zu bekämpfen und den Opfern zu helfen, brauchen wir verlässlichere Daten. Die Arbeitsgruppe der FRA für die Verbesserung der Meldung und Erfassung von Hassverbrechen in der EU ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

„Die von der Kommission neu gebildete Hochrangige Gruppe zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz bringt EU-Mitgliedstaaten, die FRA, die Zivilgesellschaft und internationale Organisationen an einen Tisch, um den Sachverstand aus verschiedenen Ländern zusammenzutragen und Synergien zu entwickeln, und somit gemeinsam Ergebnisse mit konkretem Nutzen für die Gesellschaft zu erzielen. FRAs Datenerhebung und Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten, um das Erfassen von Hassdelikten zu verbessern, muss operationalisiert werden und wird in diesem neuen Kontext von grundlegender Bedeutung sein.“

Der Online-Praxis-Leitfaden beinhaltet Informationen über Maßnahmen, die EU-Mitgliedstaaten ergreifen, um gegen Hasskriminalität vorzugehen. Dabei werden auch die Durchsetzung dieser Maßnahmen und deren Evaluierung im Einzelnen beschrieben. Heute werden etwa 30 bewährte Praxisbeispiele veröffentlicht. Dies ist aber nur der Anfang, denn die Sammlung an EU-weiten Beispielen im Praxis-Leitfaden wird in den kommenden Monaten weiter überarbeitet und ergänzt. Der Leitfaden richtet sich an politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und Strafverfolgungsbeamte. Diese werden angehalten, die in anderen EU-Mitgliedstaaten herangezogenen Verfahren zur Bekämpfung von Hasskriminliatät zu prüfen und an ihren eigenen nationalen Kontext anzupassen.

Der EU-weite Praxis-Leitfaden unterstreicht die Tatsache, dass sich die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im Zuge ihrer Arbeit zur Bekämpfung von Hasskriminliatät in zunehmendem Maße auf Fachkräfte aus der Praxis konzentriert und ihnen diesbezüglich eine entscheidende Bedeutung beimisst. In diesem Zusammenhang veröffentlicht die FRA auch einen neuen Bericht, für den 263 Sachverständige aus den Bereichen Strafverfolgung und Strafrecht sowie Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen befragt wurden. Der Bericht zum Zugang zur Justiz für Opfer von Hassdelikten beinhaltet auch eine Reihe vielversprechender Entwicklungen in der EU, erörtert jedoch in erster Linie die Schwierigkeiten bei der Erfassung von Hassdelikten, das Risiko, dass Polizeibeamtinnen und -beamte die gleichen diskriminierenden Einstellungen haben wie Straftäterinnen und -täter, die Wahrscheinlichkeit, dass Diskriminierung in Gerichtsverfahren übersehen wird, und die übergreifenden Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit dem Versuch stellen, das Ideal einer vielfältigen und auf der Achtung der Menschenwürde basierenden Gesellschaft zu verwirklichen und durchzusetzen.

Gegenwärtig wird die Mehrheit der Hassdelikte – sei es gegen Roma, LGBT-Personen oder Angehörige der muslimischen oder jüdischen Gemeinden – weder gemeldet noch verfolgt und bleibt daher unsichtbar, sodass die Opfer häufig keine Wiedergutmachung für das Erlittene erfahren. Die diesbezüglichen Tätigkeiten der FRA zielen darauf ab, die EU-Mitgliedstaaten in zweierlei Hinsicht zu fördern: Zum einen sollen die Opfer ermutigt und unterschtützt werden, ihre Erfahrungen zu melden; zum anderen soll die Leistung von Polizei und Gerichtsbarkeit bei der Bekämpfung von Hasskriminalität verbessert werden. Insgesamt soll der Zugang zur Justiz für alle Opfer gewährleistet werden.

Der Bericht zum „Zugang zur Justiz für Opfer von Hassdelikten: aus der Sicht der Praxis“ ist auf Englisch verfügbar unter: Access to justice for victims of hate crimes: the views of practitioners

Hier kann das Video der FRA über den EU-weiten Praxis-Leitfaden und seine Nutzung abgerufen werden: Video zum EU-weiten Praxis-Leitfaden

Weitere Informationen über die Tätigkeiten der FRA im Bereich Hasskriminalität sind den folgenden Veröffentlichungen zu entnehmen:

Weitere Informationen erhalten Sie unter media@fra.europa.eu
Tel.: +43 1 580 30 642

Hinweise für die Redaktion:

  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) gibt faktengetützte Grundrechtsberatung Entscheidungsträgern und –trägerinnen auf EU- und nationaler Ebene und trägt somit zu fundierteren und zielgerichteteren Debatten und Politiken im Zusammenhang mit den Grundrechten bei.
  • Die Arbeitsgruppe für die Verbesserung der Berichterstattung über Hassverbrechen und der Erfassung von Hassverbrechen in der EU wurde im Jahr 2014 von der FRA eingerichtet. In ihr sind alle 28 EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates, das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) und die FRA vertreten.
  • Nach der heutigen Sitzung wird die Arbeitsgruppe in eine Untergruppe der Hochrangigen Gruppe der Europäischen Kommission zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz umgewandelt. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit wird insbesondere darauf liegen, die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung einer gemeinsamen Methodik für die einschlägige Datenerhebung und die Erfassung von Hassverbrechen zu unterstützen.