7
Mai
2010

Auswirkungen der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse - Ansichten der Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Europäischen Union

Die hier vorliegende Zusammenfassung konzentriert sich auf die wesentlichen Ergebnisse des von der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union (FRA) verfassten Berichts über die Ansichten von Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften zur Anwendung der Richtlinie zur Rassengleichbehandlung.

Die Richtlinie zur Rassengleichbehandlung (2000/43/EC) ist ein Kernstück der EU Gesetzgebung zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Sie fordert Arbeitgeber und Gewerkschaften auf, durch sozialen Dialog Diversität zu fördern und gemeinsam gegen rassische und ethnische Diskriminierung am Arbeitsplatz anzugehen. Sozialer Dialog auf verschiedenen Ebenen hat einen gemeinsamen Nenner zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über die Wichtigkeit der Vollintegration von aus einer Minderheit abstammenden Arbeitnehmern geschaff en, sowie Schritte einzuführen, um alle Formen von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit zu beenden. Es bestehen jedoch nach wie vor geografi sche Unterschiede beim Bekanntheitsgrad der Richtlinie sowie nationaler Gesetzgebung bei den Sozialpartnern in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Auch die Ansichten der Sozialpartner unterscheiden sich; Gewerkschaftsvertreter zeigen im Allgemeinen eine positivere Einschätzung der Rassengleichbehandlungsrichtlinie. Dies sind die Ergebnisse der FRA Studie, die sich speziell mit den Ansichten der europäischen Sozialpartner zur Anwendung der Richtlinie am Arbeitsplatz befasst.