7
Mai
2010

Auswirkungen der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschiede der Rasse. Ansichten der Gewerkschaften und der Arbeitgeber in der Europäischen Union

Ansichten der Gewerkschaften und der Arbeitgeber in der Europäischen Union. Stärkung der Grundrechte-Architektur in der EU IV.

Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschiede der Rasse (2000/43/EG) ist der wichtigste Rechtsakt der EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Sie fordert Arbeitgeber und Gewerkschaften auf, durch sozialen Dialog Diversität zu fördern und gemeinsam gegen diese Form der Diskriminierung vorzugehen. Sozialer Dialog auf verschiedenen Ebenen hat eine gemeinsame Grundlage für Arbeitgeber und Gewerkschaften für die vollständige Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die einer Minderheit angehören, geschaff en. Des Weiteren wurde Einigkeit darüber erzielt, dass Maßnahmen zur Beseitigung jeglicher Formen von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft notwendig sind. Bei den Sozialpartnern in den 27 EU-Mitgliedstaaten bestehen jedoch nach wie vor Unterschiede im Bekanntheitsgrad der Richtlinie bzw. nationaler Gesetzgebungen dazu. Die Ansichten der Sozialpartner zur Rassengleichbehandlungsrichtlinie gehen ebenfalls auseinander – die Gewerkschaftsvertreter bewerten
sie im Allgemeinen positiver. Dies sind die Ergebnisse der FRA-Studie, die sich mit den Ansichten der europäischen Sozialpartner zur Anwendung der Richtlinie in der Praxis befasst und den Fokus dabei auf den Bereich der Beschäftigung legt.