25
Januar
2012

Bekämpfung der Rassendiskriminierung

Die im Jahre 2000 verabschiedete Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse (2000/43/EC) hat wichtige Veränderungen bei den Verfahren zur Bekämpfung der Rassendiskriminierung in der Europäischen Union herbeigeführt. Nur in wenigen EU-Mitgliedstaaten gab es bereits vor der Verabschiedung der Richtlinie detaillierte Rechtsvorschriften und Mechanismen gegen Rassendiskriminierung; die große Mehrzahl musste dagegen erhebliche Verbesserungen vornehmen, um die Auflagen der Richtlinie zu erfüllen.

Alle EU-Mitgliedstaaten sollten ihre Rechtsvorschriften dahin gehend ändern, dass sie den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Dennoch musste die Europäische Kommission mit einigen Staaten Gespräche einleiten, da diese nicht alle notwendigen legislativen Änderungen vorgenommen hatten.

Mittlerweile haben fast alle EU-Mitgliedstaaten die geforderten Gleichbehandlungsstellen eingerichtet. Viele Mitgliedstaaten sind über die Mindestanforderungen hinausgegangen.