25
Oktober
2011

Der rechtliche Schutz von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen durch das Antidiskriminierungsrecht

Zum Verständnis der rechtlichen Defi nition des Begriffs „Behinderung“ und der Verpfl ichtung zu angemessenen Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Dieser Bericht ist die zweite Veröffentlichung zu einer juristischen Studie, die die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) im Rahmen ihres Projekts „Die Grundrechte von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen“ durchgeführt hat. Der Bericht befasst sich mit den unterschiedlichen Defi nitionen des Begriffs „Behinderung“ in internationalen und europäischen Rechtsvorschriften und untersucht darüber hinaus die Verpfl ichtung zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen in internationalen und europäischen Standards.

Die in diesem Bericht präsentierten Ergebnisse zeigen, dass Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen in beinahe allen EU-Mitgliedstaaten durch das jeweilige Antidiskriminierungsrecht geschützt sind. Im Bereich der Beschäftigung werden in der Mehrzahl der Fälle auch für Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen angemessene Vorkehrungen bzw. Schutzmaßnahmen getroffen. Abschließend liefert der Bericht Beispiele, in denen Rechtsvorschriften die Verpfl ichtung, angemessene Vorkehrungen zu treffen, auf andere Bereiche ausdehnen.