18
August
2011

Die Erstellung von Analysen und das Sammmeln verlässlicher und vergleichbarer Daten

Im Einklang mit ihrer Gründungsverordnung (EG) Nr. 168/2007 steht die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) den einschlägigen Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten „in Grundrechtsfragen zur Seite und stellt ihnen Informationen und Fachkenntnisse bereit“.

Diese Unterstützung basiert auf den Forschungsergebnissen der juristischen und sozialwissenschaftlichen Experten der FRA, die „objektive, verlässliche und vergleichbare Informationen und Daten“ sammeln und analysieren.

Auf der Grundlage dieser Forschungsergebnisse erarbeitet die FRA „Schlussfolgerungen und Gutachten“ für die Europäische Union (EU) und nationale Entscheidungsträger, „um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie [...] Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen“. Durch diese Unterstützung und Expertise trägt die FRA zu fundierteren, durchgängigen und stärker kontextbezogenen Debatten und Strategien auf dem Gebiet der Grundrechte in der EU und deren Mitgliedstaaten bei.

Die FRA unternimmt rechtliche und sozialwissenschaftliche Forschung, um innerhalb der EU einerseits vielversprechende Praktiken zur Einhaltung, Förderung und Achtung der Grundrechte zu ermitteln und um andererseits Bereiche aufzuzeigen, in denen international anerkannte Standards noch nicht eingehalten werden. Diese Standards sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgehalten. Die Charta listet die Grundrechte auf, die für die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in der EU und ihren Mitgliedstaaten rechtsverbindlich sind. Darüber hinaus nimmt die Agentur auf internationale Abkommen und andere Instrumente des Europarates und der Vereinten Nationen Bezug.

Damit die Ergebnisse ihrer Untersuchungen vergleichbar sind, deckt die FRA in der Regel alle EU-Mitgliedstaaten ab. Vergleichbare Daten sind unerlässlich, um die gegenwärtige Situation umfassend darstellen
zu können.

Mitunter bezieht sich allerdings die Forschung der FRA nur auf ausgewählte EU-Mitgliedstaaten, etwa wenn ein Thema nicht für alle Mitgliedstaaten relevant ist, ein neuer Forschungsfragebogen getestet werden soll oder begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen.