25
Januar
2012

Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse: Anwendung und Herausforderungen

Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse (2000/43/EG) ist das Kernstück der Rechtsvorschriften der EU zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft und der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung.

Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse (2000/43/EG) ist das Kernstück der Rechtsvorschriften der EU zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft und der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Diese vor zehn Jahren verabschiedete Richtlinie hat neue rechtliche Rahmenstrukturen zur Förderung der Gleichbehandlung herbeigeführt sowie bestehende gestärkt. Wenngleich bereits erhebliche Fortschritte bei der Verwirklichung der Gleichbehandlung von Menschen unterschiedlicher Rasse und ethnischer Herkunft erzielt wurden, bestehen doch nach wie vor zahlreiche Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Der vorliegende Bericht befasst sich mit der
Anwendung der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse durch die Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen in den 27 Mitgliedstaaten der EU. Dabei werden die Herausforderungen beleuchtet, die bei der eff ektiven Verwirklichung der Ziele der Richtlinie bestehen, und es wird abschließend erörtert, wie solche Hindernisse überwunden werden können.