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Grundrechte stellen die Mindeststandards für eine menschenwürdige Behandlung dar und gewährleisten den Respekt vor der Menschenwürde. Sie sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt, die bei der Durchsetzung von EU-Gesetzgebungen für EU-Institutionen und alle 27 Mitgliedstaaten bindend ist. Ihre sechs Kapitel – Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte, allgemeine Bestimmungen – umfassen die von der EU anerkannten Rechte, Freiheiten und Grundsätze.
Die 2007 gegründete Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) unterstützt die EU und ihre Mitgliedstaaten bei Grundrechtsfragen.

