24
Juni
2009

Jahresbericht 2009

Der Bericht behandelt Veranstaltungen, Entwicklungen und Informationen zum Thema Grundrechte im Jahr 2008.

Der erste Abschnitt des Jahresberichts bietet einen Überblick über den Stand der Durchführung der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse (1). Darin werden schwerpunktmäßig die Aufgaben der Gleichstellungsstellen, insbesondere die Beschwerdeverfahren, behandelt. Zudem wird festgestellt, dass die meisten Mitgliedstaaten die Richtlinie noch immer nicht zur vollen Zufriedenheit der Kommission umgesetzt haben. Aufgaben und Funktionen der Gleichstellungsstellen der einzelnen Mitgliedstaaten
variieren erheblich. Große Unterschiede gibt es auch bei der Zahl der erfassten förmlichen Beschwerden: Während in drei Mitgliedstaaten im Jahr 2007 weniger als zehn Beschwerden registriert wurden, erfassten drei andere Mitgliedstaaten mehr als 1500 Beschwerden. Zum Berichtszeitpunkt lagen aus vier Mitgliedstaaten keine Informationen über das Vorhandensein einer Gleichstellungsstelle vor.

Bei der im Dezember 2008 abgeschlossenen Erhebung der FRA zu Minderheiten und Diskriminierung in der Europäischen Union (EU-MIDIS) wurde festgestellt, dass in der Mehrheit der Mitgliedstaaten nur wenigen Menschen das Vorhandensein einer Gleichstellungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung bekannt ist und dass in allen 27 Mitgliedstaaten Migranten- und Minderheitengruppen äußerst dürftige Kenntnisse über Antidiskriminierungsvorschriften haben. Dies könnte teilweise die allgemein geringe Zahl der eingereichten förmlichen Beschwerden erklären.