FRA 2011
21
November
2011

Die Grundrechte von Migranten in einer irregulären Situation

Internationale und europäische Menschenrechtsnormen verpflichten die EU-Mitgliedstaaten, die Menschenrechte aller Personen innerhalb ihres Hoheitsgebiets zu garantieren. Dies schließt auch Migranten in einer irregulären Situation mit ein.

Zwar sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, irregulären Migranten dieselben Leistungen zu bieten wie ihren Staatsangehörigen,  sie  müssen jedoch Menschenrechtsnormen beachten. Diese umfassen den Zugang:

  • zu einer notwendigen medizinischen Versorgung, einschließlich der Notversorgung, sowie zu einer medizinischen Grundversorgung – also etwa die Möglichkeit, einen Arzt aufzusuchen oder notwendige Medikamente zu erhalten;
  • zu medizinischer Versorgung für Schwangere sowie zu medizinischer Versorgung und Bildung für Kinder auf derselben Basis wie für Staatsangehörige;
  • zur Justiz – ein Mechanismus, der es einer Person erlaubt, Anzeige zu erstatten und beispielsweise nach einem Arbeitsunfall eine Abhilfe wie Schadensersatz zu erhalten.