Stehen Menschen mit Behinderungen alternative Formen der Stimmabgabe zur Verfügung?

Obwohl die meisten Menschen ihre Stimme in Wahllokalen abgeben, sind andere Methoden der Stimmabgabe wie Briefwahl, E-Voting oder die Stimmabgabe durch Vertretung möglich. Diese alternativen Formen der Stimmabgabe können entweder allen WählerInnen zur Verfügung stehen oder nur für WählerInnen konzipiert sein, die z. B. aufgrund von Abwesenheit, einem Wohnsitz im Ausland, Krankheit oder einer Behinderung am Wahltag nicht in der Lage sind, ein Wahllokal aufzusuchen.

Auch wenn unterschiedliche Formen der Stimmabgabe Menschen das Wählen ermöglichen, die sonst ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten, sind solche Maßnahmen nicht als Alternative zur Zugangsverbesserung zu Wahlen zu verstehen. „Sich zur Gewährleistung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen generell auf [...] alternative Formen der Stimmabgabe zu verlassen, wäre mit den allgemeinen Verpflichtungen der Vertragsstaaten nach den Artikeln 4 und 29 des Übereinkommens [über die Rechte von Menschen mit Behinderungen] nicht vereinbar“.

Stehen Menschen mit Behinderungen alternative Formen der Stimmabgabe zur Verfügung?

Stehen Menschen mit Behinderungen alternative Formen der Stimmabgabe zur Verfügung?

Anmerkung: EU-Mitgliedstaaten, für die von den Sachverständigen des Akademischen Netzwerks für europäische Behindertenpolitik (ANED) keine Daten vorgelegt wurden, sind in dieser Abbildung nicht berücksichtigt.

Quelle: Lawson, 2014

In acht EU-Mitgliedstaaten – Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Litauen, den Niederlanden, Österreich und dem Vereinigten Königreich können alle WählerInnen alternative Formen der Stimmabgabe, üblicherweise Briefwahl, nutzen. In den Niederlanden und im Vereinigten Königreich ist eine Stimmabgabe durch eine Vertreterin oder einen Vertreter zulässig, wobei in den Niederlanden diese Form der Stimmabgabe während der gesamten Lebenszeit nur zwei Mal möglich ist.

In beinahe der Hälfte (13) der EU-Mitgliedstaaten stehen alternative Formen der Stimmabgabe in einem Wahllokal ausschließlich Menschen mit Behinderungen oder Gesundheitsproblemen zur Verfügung. Die häufigste Form ist hierbei eine Stimmabgabe am Wohnort in Anwesenheit von WahlhelferInnen. In Irland, Luxemburg und Polen jedoch können Personen, die aufgrund einer Behinderung oder eines Gesundheitsproblems nicht in ein Wahllokal gelangen können, ihre Stimme per Briefwahl abgeben. In Polen und Schweden stellt die Stimmabgabe durch Vertretung eine Alternative für diesen Personenkreis dar.

In Griechenland, Portugal und Zypern ist die Stimmabgabe ausschließlich in Wahllokalen möglich.