Haben außergerichtliche Beschwerdestellen Fälle in Verbindung mit dem Recht auf politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geprüft?

Außergerichtliche Beschwerdestellen wie nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichbehandlungsstellen und Bürgerbeauftragte bieten bei mutmaßlichen Verletzungen der Grundrechte eine wichtige Anlaufstelle für Verfahren zur Rechtsdurchsetzung. In einigen Fällen sind sie leichter zugänglich als gerichtliche Verfahren, und das Einreichen einer Beschwerde ist für die Beschwerdeführerin/den Beschwerdeführer kostengünstiger. Zudem sind die Verfahren oftmals schneller als bei den Gerichten. Mit diesem Indikator werden die Mitgliedstaaten ermittelt, in denen in außergerichtlichen Verfahren zur Rechtsdurchsetzung ein mutmaßlicher Verstoß gegen die Rechte auf politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Zeitraum 20002013 geprüft wurde. Ein Überblick über die ermittelten Fälle findet sich in Anhang 3 des FRA-Berichts zu Menschenrechtsindikatoren für das Recht von Menschen mit Behinderungen auf politische Teilhabe des Berichts.

Ob diese Organisationen durch Entgegennahme, Untersuchung und Klärung von Beschwerden zum Schutz der Menschenrechte beitragen können, hängt davon ab, ob sie für die Entgegennahme von Beschwerden zuständig sind und ob ein bestimmter Sachverhalt in ihren Aufgabenbereich fällt. Der Fokus von Gleichbehandlungsstellen liegt beispielsweise auf Diskriminierungsfragen. Ein Fall in Verbindung mit der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kann daher nur in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wenn er auf einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung beruht.

Wie beim vorherigen Indikator kann das Vorhandensein von Beschwerden auf Hindernisse beim politischen Prozess hindeuten, zeigt jedoch auch das Bewusstsein, dass diese Barrieren zu beseitigen sind. Werden dagegen keine Beschwerden werden, bedeutet dies nicht notwendigerweise, dass es keine Hindernisse für die politische Teilhabe gibt. Da die BRK das Bewusstsein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen schärft und die nationalen Menschenrechtsorganisationen im Bereich Behinderungen an Bedeutung gewinnen, wird die Zahl der Fälle möglicherweise zunehmen.

Haben außergerichtliche Beschwerdestellen Fälle in Verbindung mit dem Recht auf politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geprüft?

Haben außergerichtliche Beschwerdestellen Fälle in Verbindung mit dem Recht auf politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geprüft?

Quelle: FRA, 2014

Im Zuge der Untersuchung wurden 13 Fälle in Verbindung mit dem Recht auf politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermittelt, die in zehn EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von außergerichtlichen Verfahren zur Rechtsdurchsetzung geprüft worden waren. Diese Fälle bezogen sich in erster Linie auf die Barrierefreiheit, insbesondere für Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen. Es gab beträchtliche Überschneidungen mit den Mitgliedstaaten, in denen die Fälle in gerichtlichen Verfahren zur Rechtsdurchsetzung geprüft wurden, was auf ein stärkeres Bewusstsein für das Recht auf politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in diesen Ländern schließen lässt.

Fälle in Verbindung mit der Barrierefreiheit von Wahllokalen wurden in Bulgarien, Österreich, Schweden, Slowenien und Ungarn ermittelt. In Zusammenhang mit den Parlamentswahlen 2008 und den Präsidentschaftswahlen 2010 in Österreich wurden bei den Landesstellen des Bundessozialamts zwei Beschwerden wegen Hindernissen beim Zugang zu Wahllokalen eingereicht. In beiden Fällen erzielten die Parteien einen Vergleich. Beim Gleichstellungsbeauftragten in Schweden gingen vier Beschwerden zu Wahllokalen ein, die bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 für RollstuhlfahrerInnen nicht zugänglich waren. Die Untersuchung bestätigte, dass in vier Gemeinden unzugängliche Wahllokale genutzt worden waren, und folgerte, dass diese Fälle aufgrund der Ermittlungsergebnisse, der Anforderungen des Wahlgesetzes sowie der BRK den zuständigen Behörden vorzulegen seien.

In Malta, Slowenien und Spanien ermittelte die FRA-Untersuchung Fälle in Verbindung mit der Barrierefreiheit von Informationen zur Stimmabgabe insbesondere für Personen mit Seh- und Hörbehinderungen. In Malta legte der Gehörlosenverband 2013 eine Beschwerde bei der nationalen Kommission für Menschen mit Behinderungen (National Commission of Persons with Disability) wegen der fehlenden Verdolmetschung einer TV-Wahlsendung in die maltesische Gebärdensprache ein. Infolge der Beschwerde machte die Sendeanstalt die Verdolmetschung in die maltesische Gebärdensprache zum Teil ihrer Wahlsendungen. Nach den Parlamentswahlen in Slowenien im Jahr 2011 ging beim Anwalt für den Gleichstellungsgrundsatz eine Beschwerde wegen mangelnder Bereitstellung von Informationen durch die nationale Wahlkommission ein. Diese habe es verabsäumt, Menschen mit Behinderungen über die Möglichkeiten, ihr Wahlrecht auszuüben, zu informieren. Nach einer Untersuchung stellte der Anwalt fest, dass die von der Kommission bereitgestellten Informationen für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich gewesen seien, was einer indirekten Diskriminierung aufgrund einer Behinderung gleichkäme.

Neben der Untersuchung spezifischer Fälle können Einrichtungen zum Schutz und zur Förderung der Grundrechte Empfehlungen zu bestimmten Rechtsthemen für öffentliche Stellen herausgeben. Im Jahr 2012 übermittelte die Bürgerbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Kroatien eine schriftliche Stellungnahme zu den Wahlgesetzen an das Ministerium für öffentliche Verwaltung. In ihren Empfehlungen betonte sie unter anderem, wie wichtig es sei, die Barrierefreiheit von Wahllokalen zu gewährleisten, Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und das Wahlrecht von Personen sicherzustellen, denen die Rechts- und Handlungsfähigkeit entzogen wurde. Im Zeitraum 2000–2010 verfasste der Menschenrechtsverteidiger in Polen mehrere Schreiben an verschiedene öffentliche Behörden, darunter auch den Parlamentspräsidenten und den nationalen Wahlrat, in denen er sich darum bemühte, die Achtung der Rechte auf politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.