Sind politische Parteien, die an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen, gesetzlich verpflichtet, Informationen in barrierefreien Formaten bereitzustellen?

Politische Parteien sind nicht mit dem Staat gleichzusetzen, weshalb die Bestimmungen der BRK nicht direkt für sie anwendbar sind. Die Parteien fallen jedoch unter die umfassendere Verantwortlichkeit der Vertragsstaaten der BRK, ein gesetzliches Umfeld zu schaffen, das die Übereinstimmung mit der Konvention fördert. Artikel 29 fordert die Staaten auf, „aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen [...] gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können“, wozu auch barrierefreie Wahlkampfmaterialien zählen. Zudem besagt Artikel 3 des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer Stiftungen, dass ein politisches Bündnis zur Eintragung seiner Satzung als europäische politische Partei beim Europäischen Parlament Folgendes erfüllen muss: „[I]nsbesondere sein Programm und seine Tätigkeiten sowie die seiner Mitglieder stehen im Einklang mit den Werten, auf die sich die Europäische Union gründet, und zwar Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte“.

Anhand dieses Indikators wird untersucht, ob die an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmenden politischen Parteien sich selbst zur Bereitstellung des Wahlkampfmaterials in barrierefreien Formaten verpflichtet haben, also zum Beispiel Formaten, die leicht verständlich und für Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen zugänglich sind. Die Ergebnisse spiegeln die Besonderheiten der Wahl zum Europäischen Parlament wider. Fraktionen im Europäischen Parlament betreiben als solche keinen Wahlkampf, diesen führen die nationalen politischen Parteien unter Federführung ihrer europaweiten Dachorganisationen (oder „Europarteien“).

Die offizielle Aufstellung der Finanzhilfen für politische Parteien des Europäischen Parlaments führt 13 Parteien auf europäischer Ebene auf. Die FRA setzte sich im Januar 2014 mit jeder dieser Parteien in Verbindung, um zu erfragen, ob ihr Wahlprogramm, ihre Satzung, ihre Website und Informationen zu den KandidatInnen in barrierefreien Formaten vorliegen. Acht Parteien antworteten, von diesen acht Parteien gaben fünf – die Sozialdemokratische Partei Europas, die Europäische Grüne Partei, die Europäische Freie Allianz, die Europäische Demokratische Partei und die Europäische Christliche Politische Bewegung – an, noch mit den Vorbereitungen ihrer Materialien für den Wahlkampf 2014 beschäftigt zu sein.

Die Untersuchungen ergaben, dass die Verpflichtungen der Europarteien zur Bereitstellung von Informationen in Formaten, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, eng mit den Kampagnen der Behindertenorganisationen in Verbindung standen. Im Juni 2013 entstand im Rahmen eines Treffens zwischen dem Europäischen Behindertenforum (The European Disability Forum) und den Fraktionsvorsitzenden im Europäischen Parlament eine Erklärung, in der die Europäische Volkspartei, die Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, die Allianz der Liberalen und Demokraten in Europa, die Grünen/Europäische Freie Allianz und die Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke ankündigten, sich nach Kräften zu bemühen, um den Zugang zu ihren Unterlagen und Informationen, insbesondere ihrer Websites, zu gewährleisten. Sie forderten zudem die Wahlbehörden in den Mitgliedstaaten auf, sämtliche Hindernisse für den Zugang zur Wahl des Europäischen Parlaments zu beseitigen.

Auch der Europäische Gehörlosenbund (European Union of the Deaf) organisierte im November 2013 eine Kampagne für eine erhöhte Barrierefreiheit der Websites der politischen Parteien für Gehörlose. 32 Abgeordnete der EVP, S&D, ALDE, GUE/NGL und Fraktionslosen unterzeichneten das Manifest.

Die Datenerhebung der FRA ergab jedoch weder detaillierte Informationen zum Inhalt, den die Parteien für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 in barrierefreien Formaten bereitstellen wollten, noch Informationen darüber, um welche Formate es sich dabei handeln würde.