Gibt es Leitlinien zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Wahllokalen?

Leitlinien für die Verbesserung der Barrierefreiheit von Wahllokalen und Kriterien für ein barrierefreies Wahllokal können dabei helfen, gesetzliche Auflagen zum Zugang von Wahllokalen so umzusetzen, dass positive praktische Ergebnisse für Menschen mit Behinderungen entstehen. Diese Leitlinien können unterschiedliche Aspekte von Wahllokalen betreffen, wie der Zugang von Gebäuden und Wahlkabinen oder die Bereitstellung unterstützender Geräte. Daher umfassen sie häufig technische Details, z. B. detaillierte Bestimmungen zur Höhe und Breite von Wahlkabinen.

Die nachstehende Analyse untersucht, ob in den EU-Mitgliedstaaten detaillierte Leitlinien zur Barrierefreiheit existieren, die wenigstens den physischen Zugang umfassen. Dies trägt dem Schwerpunkt vieler nationaler Leitlinien Rechnung, die sich mit den Bedürfnissen von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen befassen.

Gibt es Leitlinien zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Wahllokalen in den EU-Mitgliedstaaten?

Gibt es Leitlinien zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Wahllokalen in den EU-Mitgliedstaaten?

Anmerkung: Die EU-Mitgliedstaaten, für welche die Sachverständigen des Akademischen Netzwerks für europäische Behindertenpolitik (ANED) keine Daten vorgelegt haben, blieben in dieser Abbildung unberücksichtigt.

Quelle: Lawson, 2014

Detaillierte nationale Leitlinien, um einen physischen Zugang zu den Wahllokalen zu gewährleisten, stehen in mehr als der Hälfte (17) der EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung. In Belgien, Dänemark und den Niederlanden veröffentlichen Behörden diese Leitlinien. In Dänemark fordert ein Leitfaden von den für die Organisation der Wahlen zuständigen Kommunalbehörden, dass sich in jedem Wahllokal mindestens eine Wahlkabine mit Raum für drei Personen befinden muss, d. h. beispielsweise für eine Wählerin/einen Wähler mit Behinderung und zwei WahlhelferInnen oder eine Wahlhelferin/einen Wahlhelfer und eine persönliche Assistentin/einen persönlichen Assistenten. In anderen Mitgliedstaaten stellen Wahlbehörden oder nationale Menschenrechtsorganisationen den Leitfaden bereit. Die portugiesische nationale Wahlkommission etwa gab nach einer Beschwerde durch eine nationale Behindertenorganisation eine Empfehlung sowie Leitlinien zur Barrierefreiheit von Wahllokalen für die kommunalen Wahlbehörden heraus.

Behindertenorganisationen spielen häufig eine aktive Rolle bei der Erstellung von Leitlinien für Wahllokale. In Lettland wurden in Zusammenarbeit der Zentralen Wahlkommission und zweier Nichtregierungsorganisationen Broschüren veröffentlicht, die Leitlinien für den Zugang zu Wahllokalen und Nichtdiskriminierung für Menschen mit Behinderungen beinhalten.

In drei EU-Mitgliedstaaten, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern, konnten im Zuge der Untersuchung jedoch keine detaillierten Leitlinien für den Zugang zu Wahllokalen ermittelt werden. So werden von der zentralen Wahlbehörde des zyprischen Innenministeriums zwar Leitlinien an die Wahlbehörden ausgegeben, die jedoch keine Angaben zur Barrierefreiheit enthalten.