Die Rechte von Opfern von Straftaten auf Zugang zur Justiz und auf Schutz vor wiederholter Viktimisierung bleiben in der Praxis illusorisch, wenn das Opfer keine professionelle Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen kann. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) untersuchte die Bereitstellung von Unterstützungsdiensten für Opfer in den 28 EU‑Mitgliedstaaten im Einklang mit der Opferschutzrichtlinie des Jahres 2012. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen keine abstrakten Grundrechtsnormen, sondern die endgültigen praktischen Ergebnisse.
Die FRA hat viel versprechende Praktiken aufgezeigt, an denen sich Mitgliedstaaten, die ihre Unterstützungsstrukturen für Opfer verbessern wollen, orientieren können. Die Untersuchung hat aber auch mehrere Bereiche ausgemacht, in denen die Mitgliedstaaten die Anforderungen der Richtlinie derzeit noch nicht erfüllen. Sie müssen weitere gesetzgeberische und politische Maßnahmen ergreifen, um die Richtlinie fristgerecht bis zum 16. November 2015 umzusetzen.