19
August
2022

Fallstudien zur Charta - Handbuch für Ausbilder

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) ist der Grundrechtekatalog der EU. Die Organe und Einrichtungen sowie die Mitgliedstaaten der EU sind immer dann an die Charta gebunden, wenn sie im Rahmen des EU-Rechts handeln. Es ist jedoch alles andere als einfach zu beurteilen, ob ein konkreter Fall in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Angehörigen der Rechtsberufe Schulungen und Schulungsmaterial zur Verfügung stehen, damit sie den in Artikel 51 der Charta festgelegten Anwendungsbereich verstehen können. Das vorliegende Handbuch für Ausbilder soll als Anleitung für die Organisation und Durchführung solcher Schulungen auf der Grundlage einer Reihe von Fallstudien dienen, die in Zukunft erweitert werden.
Überblick

Die Zielgruppe, die eine Schulung über die Charta und ihren Anwendungsbereich benötigt, geht über die Richter- und Anwaltschaft hinaus. Hierzu stellte der Rat der Europäischen Union fest: „Um Verstöße gegen die Grundrechte zu verhindern, ist eine adäquate Schulung aller an der Umsetzung der Charta beteiligten Akteure einschließlich NMRI, Gleichstellungsstellen und zivilgesellschaftlicher Organisationen erforderlich. […] Der Rat unterstreicht die Bedeutung der Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen für Angehörige von Rechtsberufen bei der Förderung des Wissens über die Charta durch wissenschaftliche Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen, auch in Zusammenarbeit mit den Organen der Union, nationalen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen.“

Der Rat forderte die Mitgliedstaaten außerdem dazu auf, „weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des Fachwissens der Richterschaft und sonstiger Angehöriger von Rechtsberufen im Hinblick auf die Charta zu erkunden und sich dabei auf spezielles Schulungsmaterial, einschließlich E-Learning-Tools, zu stützen“. Er schlug vor, dass die Mitgliedstaaten die verschiedenen Gemeinschaften von Angehörigen der Rechtsberufe ermutigen, die Anwendung der Charta auf nationalerEbene erneut in den Vordergrund zu rücken, indem sie auch von den Schulungsressourcen und -materialien Gebrauch machen, die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) ausgearbeitet werden.

Die FRA ist eine unabhängige Agentur der Europäischen Union mit Fachwissen im Bereich Grundrechte, die für die EU und ihre Mitgliedstaaten Unterstützung und Beratung in Grundrechtsfragen bereitstellt. Die Erkenntnisse der FRA zeigen, dass das Potenzial der Charta auf nationaler Ebene noch nicht voll ausgeschöpft wird. Vor diesem Hintergrund begann die FRA mit der Ausarbeitung von Schulungsmaterialien, einschließlich E-Learning-Kursen, die von Ausbildern bei der Durchführung von Charta-Schulungen für einschlägige Gruppen von Angehörigen der Rechtsberufe herangezogen werden können. Das vorliegende Handbuch für Ausbilder soll als Anleitung für die Organisation und Durchführung solcher Schulungen auf der Grundlage einer Reihe von Fallstudien dienen, die in Zukunft erweitert werden. Kommentare und Vorschläge können an folgende EMail-Adresse gesendet werden: charter@fra.europa.eu. Das Handbuch lässt sich am besten in Kombination mit anderen Ressourcen der FRA zur Charta und Materialien wie der Datenbank Charterpedia (https://fra.europa.eu/en/eucharter) und dem Handbuch „Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und Politikgestaltung“ nutzen.