Mitgliedstaaten der EU

Die FRA arbeitet mit allen EU-Mitgliedstaaten zusammen, um bei der Verbesserung der Förderung und des Schutzes der Grundrechte auf der nationalen und lokalen Ebene mitzuwirken.

EU-Flagge

Die von der Agentur geleistete Unterstützung und ihre Fachkenntnisse helfen den Mitgliedstaaten bei der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte bei der Umsetzung des Unionsrechts. Dies ergänzt die Zusammenarbeit der Agentur mit den EU-Organen.

Zur Sicherstellung einer engen Arbeitsbeziehung mit der FRA ernennt jeder Mitgliedstaat einen Regierungsbeamten, der direkt mit der FRA als nationaler Verbindungsbeamter zusammenarbeitet.

Nationale Verbindungsbeamte sind die wichtigste Anlaufstelle für die Agentur in den Mitgliedstaaten. Ein ständiger Austausch und regelmäßige Sitzungen tragen zu einer starken partnerschaftlichen Beziehung bei, die die Gewähr dafür bietet, dass Informationen weitergegeben und der Bedarf eines jeden Landes anerkannt und darauf eingegangen wird.

Nationale Verbindungsbeamte haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen der Jahresarbeitsprogramme der FRA zu unterbreiten. Dies verhilft der Agentur zu einem besseren Verständnis der Art von Untersuchungen und Unterstützung in Grundrechtsfragen, die die Mitgliedstaaten für die Gestaltung einer sachgerechten Politik benötigen. Die Agentur informiert die nationalen Verbindungsbeamten regelmäßig über ihre Forschungsergebnisse, anstehende Berichte und Tätigkeiten, während die Verbindungsbeamten ihrerseits Rückmeldung zur Zweckmäßigkeit und Bedeutung der Arbeit der Agentur geben. Nationale Verbindungsbeamte wirken auch an der Übermittlung von Informationen über die Arbeit der FRA an die zuständigen nationalen Ministerien, Abteilungen und Regierungsstellen mit.

Seit Oktober 2017 nimmt auch Nordmazedonien an der Arbeit der FRA als Beobachter teil. Seit Juli 2018 hat auch Serbien Beobachterstatus.

Projektzusammenarbeit

Die FRA unterhält regelmäßigen Kontakt zu Regierungsexperten bei nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungsbehörden und organisiert im Rahmen konkreter Projekte Sitzungen mit ihnen. Dank dieser Zusammenarbeit kann die Agentur besser auf die Bedürfnisse von Fachleuten und Bediensteten eingehen, die für den Schutz der Grundrechte auf allen staatlichen Ebenen zuständig sind.

So arbeitet die Agentur beispielsweise im Rahmen ihres Roma-Projekts eng mit den EU-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Methoden zur Messung des Fortschritts bei der Einbeziehung der Roma in der gesamten EU zusammen. In einem anderen Bereich trägt die FRA Daten und Fakten zu der Frage bei, inwieweit die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen in der EU geachtet werden, um auf diese Weise Regierungen bei der Entwicklung von Strategien und politischen Maßnahmen in Einklang mit der EU-Charta der Grundrechte zu unterstützen, wonach Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verboten ist.

Kontaktdaten:

nlo@fra.europa.eu